Demnach hatte der Polizist nebenbei unerlaubt für einen Sicherheitsdienst gearbeitet, der unter anderem durch massive Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben auffiel. Dabei fragte er auch personenbezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen ab und leitete diese an den Chef des Sicherheitsdiensts weiter. Außerdem gab er diesem laut Gericht Hinweise auf das Vorgehen der Bundespolizei bei der Kontrolle von EU-Führerscheinen.
Das Gericht gab einer Klage der Bundesrepublik als Dienstherrin des Manns statt. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, Berufung ist noch möglich. Der im Rang eines Polizeiobermeisters bei der Bundespolizei in Duderstadt beschäftigte Beamte gab nach Gerichtsangaben unter anderem an, lediglich untergeordnete Hilfstätigkeiten ausgeübt und aus Angst keine Anzeige erstattet zu haben. Das sah das Gericht durch die vorliegenden Beweismittel als widerlegt an.