Der Präsident habe bekräftigt, dass jeder das Recht habe, in Berufung zu gehen. Auf Details zum Urteil gegen Le Pen ging Macron nicht weiter ein. Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden und ist in Berufung gegangen.
Die 56-Jährige darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Eine vierjährige Haftstrafe und eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sind durch das Berufungsverfahren ausgesetzt. Gegen die Richterin, die das Urteil verhängte, gab es danach Morddrohungen, so dass sie unter Polizeischutz gestellt wurde.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen der Le-Pen-Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren.