Ministerin Prien fordert Prüfung von Parität bei Wahlrechtsreform

Ministerin Prien
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Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) hat in der Debatte um die Wahlrechtsreform die Prüfung einer Paritätsregelung gefordert - also einer Vorgabe, welche die gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Bundestag sichern soll. Eine solche Regelung müsse natürlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein, sagte Prien dem "Focus" laut Vorabmeldung vom Donnerstag. Im Zuge der Ausarbeitung des neuen Wahlrechts müsse nun "geprüft werden, wie ein verfassungsmäßiger Weg zur Parität aussehen könnte".

Die SPD nannte die bessere Repräsentation von Frauen im Parlament als Bedingung für eine weitere Reform. "Parität in Parlamenten war immer unser Ziel", sagte Bundestagsvizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD) dem "Focus". "Wenn das Wahlrecht reformiert wird, dann nur mit Parität."

Die Chefin des Familienausschusses, Saskia Esken (SPD), pocht ebenfalls auf eine Gesetzesänderung. "Wenn wir jetzt das Wahlrecht reformieren, dann sollten wir dafür sorgen, dass Frauen eine angemessene Vertretung im Bundestag erhalten", sagte die frühere SPD-Vorsitzende.

Eine generelle Paritätsvorgabe für alle deutschen Parlamente verlangte der Sozialverband Deutschland (SoVD). "Auch wir fordern eine geschlechtergerechte Ausgestaltung des Wahlrechts, denn Frauen bleiben in deutschen Parlamenten unterpräsentiert", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. "Wir fordern daher die Parteien auf, durch ein Paritätsgesetz sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate in den Parlamenten innehaben."

Auf Landesebene wurden Paritätsregelungen allerdings teilweise gerichtlich gekippt - konkret von den Verfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen. Diese argumentierten, die Paritätsvorgabe greife zu tief in die Freiheit der Parteien bei der Kandidatenaufstellung ein.

Das Wahlrecht war in der vergangenen Legislaturperiode reformiert worden, weil der Bundestag bei den vorherigen Wahlen stark gewachsen war. Mit der Reform sollte dies korrigiert und die Zahl der Mandate begrenzt werden - deshalb entschied bei der letzten Wahl im Februar 2025 ausschließlich der Zweitstimmenanteil darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag hat.

Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als durch den Zweitstimmenanteil gedeckt sind, geht ein Teil der Siegerinnen und Sieger leer aus. 23 Wahlkreisgewinnerinnen und -gewinner waren davon bei der letzten Wahl betroffen - in 15 Fällen waren dies CDU-Kandidierende.

Die Union dringt auf eine erneute Reform. CDU, SPD und CSU vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, einen solchen Schritt zu prüfen. Auch Ministerin Prien forderte eine Neuregelung: "Wer im Wahlkreis direkt gewählt wird, muss einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten – alles andere führt nur zu mehr Politikverdrossenheit, denn eine Abwertung der Erststimme im Wahlkreis verletzt das Demokratieprinzip", sagte sie dem "Focus". Bisherige Vorschläge der CDU/CSU liefen jedoch darauf hinaus, Parteien mit vielen Direktmandaten gegenüber anderen Parteien bei der Mandatsverteilung zu bevorzugen.

AFP