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Fernsehsender kündigt Mitarbeiter Europäischer Gerichtshof: Polnische Regeln diskriminieren homosexuelle Selbstständige

Pride-Parade in Warschau 2021
Pride-Parade in Warschau 2021
© AFP
Bislang konnten Unternehmen in Polen Selbstständige wegen ihrer sexuellen Orientierung ablehnen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt in einem Urteil mitgeteilt, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für selbstständig Arbeitende gelte.

Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) homosexuelle Selbstständige. Das oberste EU-Gericht teilte am Donnerstag in Luxemburg mit, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter. Bislang ist es in Polen gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen.

Gericht in Polen muss nun über Fall eines freien Mitarbeiters entscheiden

Der EuGh antwortete mit seiner Entscheidung auf Fragen eines polnischen Gerichts. Hintergrund ist die Klage eines langjährigen freien Mitarbeiters eines polnischen öffentlichen Fernsehsenders. Im Dezember 2017 veröffentlichten er und sein Partner auf Youtube ein Weihnachtsmusikvideo, das für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren warb. Kurz danach teilte ihm der Fernsehsender mit, dass sein laufender Vertrag beendet worden sei und kein neuer Vertrag geschlossen werde.

Er verlangt vor einem polnischen Gericht nun etwa zehntausend Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht muss den Fall nun entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.

ckön DPA AFP

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