Der Ministeriumssprecher räumte ein, dass bestimmte Nachweise im Genehmigungsverfahren neu geführt werden müssten. Allerdings gehe es "in dem Fall nicht um Radioaktivität", sondern darum, ob "wasserrechtliche Bestimmungen eingehalten werden". Grund dafür sei eine 2023 erfolgte Novelle der Trinkwasserverordnung, bei der Grenzwerte abgesenkt worden seien.
"Jetzt muss man die Nachweise, dass nicht zu viele dieser Stoffe in unerlaubter Menge aus dem Endlager austreten könnten und das Grundwasser belasten könnten, neu führen", sagte der Sprecher dazu weiter. "Wir gehen davon aus, dass mit Beginn der Einlagerung auch einlagerfähige Gebinde (...) zur Verfügung stehen werden", fügte er aber hinzu.
Mit der Einlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll in Schacht Konrad, unter anderem aus stillgelegten Atomkraftwerken, soll nach den bisherigen Plänen ab den 2030er Jahren begonnen werden. Das ehemalige Eisenerzbergwerk ist bislang das einzige genehmigte und im Bau befindliche Endlager für Atommüll in Deutschland.