Die Immobilie wurde als Zweifamilienhaus vermarktet und verkauft. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst nach Abschluss des online geschlossenen Vertrags mitteilte. Die Frage ist, wie viel Provision er zahlen muss. Denn für die Vermittlung von Einfamilienhäusern gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz.
Demnach bezahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss der Verkäufer dagegen nicht zahlen. Im Berliner Fall forderte der Makler vom Käufer sechs Prozent des Kaufpreises als Provision, die dieser nicht entrichten wollte. Der Makler klagte und hatte vor dem Berliner Kammergericht Erfolg. Nun prüft der BGH dessen Urteil. Wann in Karlsruhe entschieden wird, war am Donnerstagnachmittag noch nicht bekannt.