In der Übergangsverfassung seien "soziale, politische und wirtschaftliche Rechte" für Frauen festgeschrieben, erklärte der Sprecher des für die Ausarbeitung der Verfassung zuständigen Komitees, Abdul Hamid al-Awak. Zudem würden darin die "absolute Gewaltenteilung" sowie "Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit" garantiert.
Die Volksversammlung, die zu einem Drittel vom Präsidenten ernannt werden soll, werde mit der Gesetzgebung beauftragt werden, erklärte al-Awak. Ein Wahlkomitee solle zudem eingerichtet werden, um die Wahl der weiteren Abgeordneten zu beaufsichtigen. In der Übergangsperiode wird laut al-Awak allein der Präsident die Exekutivgewalt ausüben. Grund dafür sei die Notwendigkeit "schneller Handlungen im Umgang mit jeglichen Schwierigkeiten". Zudem erhalte der Präsident die Befugnis, einen Ausnahmezustand zu verkünden.
Al-Scharaa hatte das siebenköpfige Komitee, dem auch zwei Frauen angehörten, Anfang März mit der Ausarbeitung der Verfassungserklärung beauftragt.
Kämpfer von al-Scharaas islamistischer Miliz HTS und mit ihr verbündete Gruppen hatten am 8. Dezember al-Assad gestürzt. Die Islamisten lösten das alte Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath auf und setzten die Verfassung von 2012 außer Kraft.