Geklagt hatte ein zum Unfallzeitpunkt 17-Jähriger. Dieser war mit seinem Leichtkraftrad von der Schule nach Hause gefahren und hatte dafür nicht den direkten Weg, sondern eine kurvenreiche Straße außerhalb der Ortschaft gewählt. In einer Kurve kollidierte er mit einem Verkehrsschild und zog sich Knochenbrüche sowie Prellungen zu.
Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall wegen des Umwegs ab. Dem folgte das Sozialgericht nicht. Der besondere Schutz der Schülerunfallversicherung erfordere es, Schüler auch auf Umwegen zu schützen, wenn die Entscheidung dafür auf "alterstypischen Verhaltensweisen" beruhe, hieß es.
Kinder und Jugendliche verhielten sich im Verkehrsraum häufig unvernünftig, was zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen könne. Sie seien deshalb statistisch besonders gefährdet und benötigten den Schutz der Unfallversicherung. Das Urteil fiel laut Gericht am 28. Oktober 2025 und ist rechtskräftig.