„Ihr Einfluss und ihr illegales Netzwerk erstrecken sich weit über Brasiliens Grenzen hinaus, bis in unsere Region und in unser Land“, fügte Rubio hinzu. Der US-Chefdiplomat hob hervor, dass die beiden Gruppen mit ihren tausenden Mitgliedern für „brutale Angriffe gegen brasilianische Polizisten, Beamte und Zivilisten“ verantwortlich seien.
Außerdem sind sie am Drogenhandel beteiligt und kontrollieren große Gebiete in Brasilien - von Armenvierteln in Rio de Janeiro und anderer Großstädte bis hin zu Teilen des Amazonas-Regenwalds.
Der linksgerichtete brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hatte vor etwa zwei Wochen einen Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgestellt, lehnt die US-Einstufung von CV und PCC als Terrororganisationen jedoch ab - womöglich auch aus Angst vor einem militärischen Vorgehen der USA in seinem Land.
Lulas Hauptrivale bei der bevorstehenden Präsidentschaftswahl, der rechtsgerichtete Politiker Flavio Bolsonaro, unterstützt das Vorgehen der Regierung von US-Präsident Donald Trump hingegen. Der Sohn des früheren rechtsextremen Staatschefs Jair Bolsonaro hatte nach einem Besuch im Weißen Haus am Dienstag erklärt, er habe Trump um die Einstufung von CV und PCC als Terrororganisationen gebeten.
Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus im Januar 2025 hat seine Regierung wiederholt ausländische kriminelle Banden wie etwa die mexikanischen Drogenkartelle Sinaloa und Jalisco Nueva Generación als Terrororganisationen eingestuft. Dadurch erhalten die US-Behörden weiterreichende Befugnisse bei deren Bekämpfung. Die Bandenchefs und Menschen, die mit ihnen in Verbindung stehen, können damit auch mit Sanktionen des US-Finanzministeriums belegt werden.
Die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels gehört zu den Prioritäten der Regierung Trump. Im Zuge dessen greift die US-Armee seit Monaten immer wieder mutmaßliche Drogenschmuggelboote in der Karibik und im Pazifik an. Dabei wurden bereits fast 200 Menschen getötet. Experten für internationales Recht stufen das Vorgehen des US-Militärs als außergerichtliche Tötungen ein.