Versicherung von Bürgergeldempfängern: Krankenkassen reichen Klage gegen Bund ein

Charité in Berlin
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die ersten Klagen gegen den Bund eingereicht, um eine Entlastung bei den hohen Kosten für die Versicherung von Bürgergeldempfängern zu erstreiten. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes habe "den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden zu klagen", teilte dieser am Montag mit. Die ersten Klagen seien beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht worden.

Die Klagewelle war bereits seit Monaten in Vorbereitung. Hintergrund ist ein Streit um die Übernahme von Kosten für die Versicherung von Bürgergeldbeziehern. Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis überwiegend die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Dem GKV zufolge geht es um zehn Milliarden Euro im Jahr. "Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber und zudem wirtschaftspolitisch kontraproduktiv", erklärte Susanne Wagenmann, die Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Gegenstand der Klage seien die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Den ersten Klagen sollen weitere Klagen in den kommenden Tagen folgen, teilte der GKV-Spitzenverband mit.

"Der Staat kommt bei den Krankenkassenbeiträgen für Bürgergeldempfänger seiner finanziellen Verantwortung nicht nach", erklärte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. "Er verschiebt die finanzielle Belastung auf die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das muss sich ändern."

AFP