Gast
Abrisshaus, muss ich eine Firma beauftragen? Welche Gesetze gelten dazu in Sachsen?
Antworten (2)
Du könntest dein Haus zu Übungszwecken zur Verfügung stellen. Frag mal da nach. Die müssen ihr Zeug ja auch mal testen.
Falls sie dir nicht antworten, kannst du bei deinem örtlichen Bauamt nachfragen, das kostet nur ein Ortsgespräch und du weißt genau Bescheid.
Falls sie dir nicht antworten, kannst du bei deinem örtlichen Bauamt nachfragen, das kostet nur ein Ortsgespräch und du weißt genau Bescheid.
Es ist möglich, daß der Abriss zunächst baurechtlich genehmigt werden. (§ 50 LBO, verfahrensfreie Bauvorhaben)
Aus der vorherigen Nutzung und der Abrissgenehmigung können sich Auflagen ergeben, z.B. zur Wiederverwendung oder zum Recycling des Abbruchmaterials, oder auch wegen besonderer zu erwartender Umweltbelastungen, ....
Das kann so weit gehen, daß der Abbruch gutachterlich begleited und überwacht werden muß.
Aus der vorherigen Nutzung und der Abrissgenehmigung können sich Auflagen ergeben, z.B. zur Wiederverwendung oder zum Recycling des Abbruchmaterials, oder auch wegen besonderer zu erwartender Umweltbelastungen, ....
Das kann so weit gehen, daß der Abbruch gutachterlich begleited und überwacht werden muß.