FRAGE: Schadenersatz, Krankenkasse
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse mit einem ihrer Versicherten eine Ratenzahlung abschließt, welches Gesetz bzw. welche Gesetze regeln das Vertragsverhältnis?
BGB? SGB? Etwas anderes?
Ich frage, weil ich bei meiner Krankenkasse Schadensersatzansprüche geltend gemacht habe, diese aber behauptet haben, dass es keinen Schadensersatzanspruch in der Sozialversicherung gäbe.
Ich denke über rechtliche Schritte nach und würde gerne wissen, wann und wo ich damit beginnen soll.
Danke!
BGB? SGB? Etwas anderes?
Ich frage, weil ich bei meiner Krankenkasse Schadensersatzansprüche geltend gemacht habe, diese aber behauptet haben, dass es keinen Schadensersatzanspruch in der Sozialversicherung gäbe.
Ich denke über rechtliche Schritte nach und würde gerne wissen, wann und wo ich damit beginnen soll.
Danke!
Antworten (5)
Beginne doch einfach damit einen Anwalt aufzusuchen. Statt hier zu Fragen. Ich verstehe zum Beispiel einiges nicht:
1. Wieso sollte eine Krankenkasse mit einem Versicherten Ratenzahlung abschließen. Entweder die Kasse zahlt, oder nicht, die zahlt nicht in Raten. Umgekehrt zahle ich als Versicherter monatlich meine Beiträge und sonst nichts.
2. Welchen Schaden soll eine Krankenkasse einem Versicherten zufügen? Gestiegener Blutdruck beim Ausfüllen von Formularen?
1. Wieso sollte eine Krankenkasse mit einem Versicherten Ratenzahlung abschließen. Entweder die Kasse zahlt, oder nicht, die zahlt nicht in Raten. Umgekehrt zahle ich als Versicherter monatlich meine Beiträge und sonst nichts.
2. Welchen Schaden soll eine Krankenkasse einem Versicherten zufügen? Gestiegener Blutdruck beim Ausfüllen von Formularen?
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@skorti: es gibt (und zwar nicht wenige) Leute, die eine Zeitlang überhaupt nicht versichert waren (der Gründe mag es viele geben). Wenn die dann irgendwann doch unter das Dach einer KV schlüpfen, müssen sie sich die ganze Zeit nachversichern, da können dann schon mal ein paar Tausend Euro zusammen kommen. Eine kulante Kasse vereinbart dann Ratenzahlung, wäre eine mögliche Ursache.
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Schadenersatzansprüche können dann entstehen, wenn man im Vertrauen auf eine Beratung bei der Kasse ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt und die Kasse hinterher die Zahlung doch verweigert.
Beides scheint hier auch noch im Zusammenhang zu stehen, also "versichern - Ratenzahlung vereinbaren - Arzt mit Rechnung" und die Versicherung sagt, dass z.B. da noch eine Wartezeit fehlt.
Beides scheint hier auch noch im Zusammenhang zu stehen, also "versichern - Ratenzahlung vereinbaren - Arzt mit Rechnung" und die Versicherung sagt, dass z.B. da noch eine Wartezeit fehlt.
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Das Vertragsverhältnis wird nach m.K. inhaltlich (also in Bezug auf Anspruch und Leistungen) im SGB geregelt, eine mögliche Ratenvereinbarung ziemlich sicher im BGB.
Man beginnt ganz allgemein rechtliche Dinge mit einem gewissen Wert bei einem Anwalt und man beginnt am besten damit kurzfristig, weil manche Ansprüche kurzfristig verjähren.
Man beginnt ganz allgemein rechtliche Dinge mit einem gewissen Wert bei einem Anwalt und man beginnt am besten damit kurzfristig, weil manche Ansprüche kurzfristig verjähren.
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Du redest wirr. Hast Du mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung über Deine Beitragsrückstände abgeschlossen?
Ich weiß nicht, wass Du für Schadenersatzansprüche gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse haben könntest.
Lass Dich anwaltlich beraten. Vielleicht bekommt der Anwalt den tatsächlichen Sachverhalt aus Dir raus.
Ich weiß nicht, wass Du für Schadenersatzansprüche gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse haben könntest.
Lass Dich anwaltlich beraten. Vielleicht bekommt der Anwalt den tatsächlichen Sachverhalt aus Dir raus.
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