Anonyme Anzeige bei Polizei wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Veterinäramt unternimmt nichts. Tiere bekommen zu wenig Wasser und Futter, ein Huhn ist verdurstet.Hühner haben kein Haus, mit Hündin wird nie Gassi gegangen, Katzen werden von den Kindern gequält.
Antworten (7)
Das ist ganz schlimm. Wenn niemand mit der Hündin Gassi geht, muss sie es wohl ausspucken.
Eine Katze/ einen Kater quälen ist ein Unding. Die können ja nicht wegrennen . . .
Falls ich meinem Kater was antun würde, wäre das Haus am Brennen. Er würde sofort abhauen und nie wieder zurück kommen.
Bist du also sicher, dass sich das Veterinäramt nicht dafür interessiert? Oder hast du Beweise, welche du noch keinem Amt mitgeteilt hast?
Eine Katze/ einen Kater quälen ist ein Unding. Die können ja nicht wegrennen . . .
Falls ich meinem Kater was antun würde, wäre das Haus am Brennen. Er würde sofort abhauen und nie wieder zurück kommen.
Bist du also sicher, dass sich das Veterinäramt nicht dafür interessiert? Oder hast du Beweise, welche du noch keinem Amt mitgeteilt hast?
Es wird nicht klar, ob "Gast" der anonyme Feigling ist und Anzeige erstattet hat oder ob "Gast" Tiere unsachgemäß hält.
Es werden sinnfrei Dinge aufgezählt und keiner weiß warum.
Es werden sinnfrei Dinge aufgezählt und keiner weiß warum.
TierSchNutztV §3 Abs. 2 Punkt 3 Haltungseinrichtungen müssen so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden.
@Vandit, naja, der Tierhalter würde wohl nicht schreiben, dass ein Huhn verdurstet sei und Katzen gequält würden.
Zum Thema "verdurstet": Selbe Verordnung, selber Absatz, aber Punkt 2, (2) Haltungseinrichtungen müssen mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet sein, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird ...
@Vandit, naja, der Tierhalter würde wohl nicht schreiben, dass ein Huhn verdurstet sei und Katzen gequält würden.
Zum Thema "verdurstet": Selbe Verordnung, selber Absatz, aber Punkt 2, (2) Haltungseinrichtungen müssen mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet sein, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird ...
Das wusste ich. Von einem Haus ist allerdings keine Rede. Gerade Hühner gehören ins Freie rund ums Jahr. Es reicht völlig, einen schattigen, trockenen und vor Wind geschützten Platz anzubieten.
Vor Beutegreifern und Räubern schützt du dein Huhn von alleine. Wer will die Tiere verlieren?
Vor Beutegreifern und Räubern schützt du dein Huhn von alleine. Wer will die Tiere verlieren?
Naja, die Formulierung in der Verordnung ist schwammig und widersprüchlich.
"soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich" - da es der Natur von Hühnern entspricht auf Ästen zu schlafen, wird auch behauptet, nur ein Hühnerstall mit Stangen erfüllt den Erhalt der Gesundheit.
"soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden" - da nicht nur Greifvögel sondern auch Füchse und andere Raubtiere Hühner reißen, bietet auch da nur einer Hühnerstall ausreichen Schutz.
Die beiden Bedingungen würden also nur mit einem Stall, nicht mit einem Unterstand, erfüllt.
Auch aus dem Tierschutzgesetz wird die Pflicht zu einem Hühnerstall abgeleitet:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
§2 Absatz 1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,...
"soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich" - da es der Natur von Hühnern entspricht auf Ästen zu schlafen, wird auch behauptet, nur ein Hühnerstall mit Stangen erfüllt den Erhalt der Gesundheit.
"soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden" - da nicht nur Greifvögel sondern auch Füchse und andere Raubtiere Hühner reißen, bietet auch da nur einer Hühnerstall ausreichen Schutz.
Die beiden Bedingungen würden also nur mit einem Stall, nicht mit einem Unterstand, erfüllt.
Auch aus dem Tierschutzgesetz wird die Pflicht zu einem Hühnerstall abgeleitet:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
§2 Absatz 1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,...
Um den Hühnerstall wird man nicht drumrumkommen, das ist die einzige Gewähr, um Räubern den Zugriff zu verwehren. Dann hat es sich aber mit einem Dach, einer Stange mit Stroh darunter und Legeboxen erledigt. Das Hühnerhaus ist schwer sauber zu halten und eine wahre Parasitenzuchtstation.