Gast
Bekomme ich die Ausgleichzahlung durch die Rentenversicherung des geschiedenen Ehemanns?
Antworten (2)
Ich glaube auch, der Gast meint den Versorgungsausgleich. Diesen Rentenanteil bekommt man aber nicht vom Rentenkonto des Ex-Partners, vielmehr wird die Rentenanwartschaft auf das eigene Rentenkonto übertragen. Das gilt auch für Betriebsrenten. Die Rente bekommt man von seiner eigenen Rentenversicherung. Der Anspruch erlischt mit dem Tod. D.h. der Expartner bekommt es nicht zurückübertragen.