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Gast

Bin seit 18 Jahren im Betrieb mit 20 Stunden vormittags

Jetzt meint mein Arbeitgeber ich habe nur Anrecht auf die 20 Stunden nicht darauf ob vor oder nachmittags das kann der Betrieb entscheiden wie ich gebraucht werde und jetzt will er nach fast 20 Jahren mich für meine letzten Jahre einfach nachmittags einsetzen obwohl meine Mutter die Pflegestufe 1 plus hat und ich Betreuung und mein Enkel mich nachmittags brauchen
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Antworten (3)
Bester
Schau' mal in Deinen Arbeitsvertrag.
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bh_roth
Weder Vor- noch Nachmittag haben 20 Stunden. Und wie du eingesetzt wirst, regelt dein Anstellungsvertrag. Der mag nach 18 Jahren in Vergessenheit geraten sein, hat aber trotzdem Gültigkeit. Ein Anspruch, so etwas wie Gewohnheitsrecht, hast du meines Erachtens nicht.
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Dorfdepp
Das sieht nach einem Versuch des "Rausekelns" aus.
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