Gast
Jugendschutz
Die Eltern trennen sich. Der Mann zieht in ein Gartenhaus ohne Meldeadresse. Die Eltern haben vereinbart dass beide Kinder im wöchentlichen Wechsel mal beim Vater mal bei der Mutter wohnen. Ist das möglich? Muss der Vater trotzdem zahlen
Antworten (6)
Eltern sorgen gemeinsam für den Unterhalt ihrer Kinder nach einer Scheidung. In der Regel sorgt der Eine für Kost und Logis, der andere zahlt Unterhalt in bar.
Sie können sich das aber auch gleichberechtigt teilen. Das ist m.E. zulässig und hätte zur Folge, dass beide einander eine Hälfte des Unterhalts zahlen müssten. Das verrechnet man gedanklich und kommt zu dem Schluss, dass entweder keiner zahlen muss oder der mit dem höheren Einkommen einen kleinen Ausgleich.
Ich habe aber keine Ahnung, ob das in dem Gartenhaus zulässig ist oder nicht.
Sie können sich das aber auch gleichberechtigt teilen. Das ist m.E. zulässig und hätte zur Folge, dass beide einander eine Hälfte des Unterhalts zahlen müssten. Das verrechnet man gedanklich und kommt zu dem Schluss, dass entweder keiner zahlen muss oder der mit dem höheren Einkommen einen kleinen Ausgleich.
Ich habe aber keine Ahnung, ob das in dem Gartenhaus zulässig ist oder nicht.
Bei Deiner Scheidung erklär das bitte mal dem Richter, was gedankliche Verrechnung bedeutet. Ansonsten hilft die Düsseldorfertabelle. Da gibt es kein Weg dran vorbei, auch nicht in Naturalien.
Wenn das Kind die Hälfte der Zeit bei der Mutter lebt, bekommt sie die Hälfte des Unterhalts vom Vater.
Umgekehrt bekommt der Vater für die andere Hälfte, in der das Kind bei ihm lebt, die Hälfte des Unterhalts von der Mutter.
Verdienen beide gleich, ist das ein Nullsummenspiel. Ansonsten bleibt bei der Verrechnung ein Restbetrag beim Besserverdienenden.
Setzt voraus, dass das Sorgerecht an beide zu gleichen Teilen vergeben wird (was heute aber nicht unüblich ist).
Umgekehrt bekommt der Vater für die andere Hälfte, in der das Kind bei ihm lebt, die Hälfte des Unterhalts von der Mutter.
Verdienen beide gleich, ist das ein Nullsummenspiel. Ansonsten bleibt bei der Verrechnung ein Restbetrag beim Besserverdienenden.
Setzt voraus, dass das Sorgerecht an beide zu gleichen Teilen vergeben wird (was heute aber nicht unüblich ist).
Dauerwohnen im Gartenhaus ist illegal! Und Kindesunterhalt ist nicht nur für Kost und Logis, sondern auch für Kleidung, Bildung usw.
Also illegal ist in Zeiten von Wohnungsknappheit (bezahlbar gemeint) eine ziemlich große Keule.
Strafbar denke ich schon mal nicht, da ist dann wohl mehr eine OWI gemeint?
shizedrauf
Strafbar denke ich schon mal nicht, da ist dann wohl mehr eine OWI gemeint?
shizedrauf