Kann die Schwägerin verbieten das meine Freundin in mein zu 3/4 geerbten Haus einzieht?
Schönen guten Tag
Ich habe ein Haus zu 3/4 geerbt
1/4 meine Schwägerin
Meine Freundin will zu mir ziehen und mir bei einigen Dingen auch helfend zur Seite stehen
MUSS die Schwägerin damit einverstanden sein
Und kann sie es verbieten, daß meine Freundin beim mir einzieht?
Ich habe ein Haus zu 3/4 geerbt
1/4 meine Schwägerin
Meine Freundin will zu mir ziehen und mir bei einigen Dingen auch helfend zur Seite stehen
MUSS die Schwägerin damit einverstanden sein
Und kann sie es verbieten, daß meine Freundin beim mir einzieht?
Antworten (3)
Wenn Du in dem Haus wohnst, egal ob als Mieter oder Eigentümer, dann darf Deine Freundin ohne wenn und aber zu Dir ziehen.
Als Mieter müsstest du es dem Vermieter anzeigen und er könnte nur widersprechen, wenn die Wohnung offensichtlich zu klein ist (das erscheint hier aber eher als theoretische Einschränkung).
Als Mieter müsstest du es dem Vermieter anzeigen und er könnte nur widersprechen, wenn die Wohnung offensichtlich zu klein ist (das erscheint hier aber eher als theoretische Einschränkung).
Wenn sie helfend zur Seite stehen soll, sollten wesentliche Formalien geregelt werden. Also: Gehalt für Hilfe, sonstiger Mietanteil, Nebenkostenanteil. Eventuell mit Hilfe von Experten. Vielleicht beruhigt das die Schwägerin.
Rayer: Sorry. Unser Gast bietet der Freunding mitwohnen gegen Hilfe an. Würde sie studieren, würde sie die " Aktion Wohnen gegen Hilfe" annehmen. Diese Aktion wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der Studierendenwerken gestartet und in immer mehr Universitätsstädten dankbar angenommen. Selbstverständlich mit Vertrag über die Zahl der "Arbeitsstunden" und einer geringeren Miete. Kostenlose Kaffeestunden mit Kuchen, wenn die Vermieter gut kochen und backen können.
Ich hoffe, dass das nicht eine Fangfrage war. Guten Tag noch.
Ich hoffe, dass das nicht eine Fangfrage war. Guten Tag noch.