Krankenkasse nach Ausscheiden als Polizeianwärter
Nach Kündigung auf Grund nicht Bestehens einer Prüfung bin ich zur Zeit arbeitslos mit Anspruch auf ALG I. Man hat mir mitgeteilt,dass ich keinen Anspruch darauf habe,in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu können. Nur als freiwillig Versicherter mit entsprechend hohen Selbstzahlungen Ich habe versucht mich schlau zu machen.Komme nicht weiter.Hat jemand fundiertes Wissen diesbezüglich?
Antworten (3)
Schritt 1: such Dir einen Minijob
Schritt 2: sprich mit dem AG, ob er Dir 20€ mehr bezahlt - dann wirst Du sozialversicherungspflichtig und jede GKV muss Dich aufnehmen. Der AG spart auch noch Sozialbeiträge, weil er für einen Angestellten weniger bezahlen muss als für einen Minijobber.
Schritt 3 (der läuft parallel zu 1): sprich mit dem Jobcenter, ob sie in der Zwischenzeit einen Zuschuss zur freiwilligen KV bezahlen. Das tun sie eigentlich recht oft. Und das machst Du auf jeden Fall noch vor Monatsende, damit der Antrag im Januar eingeht - sonst ist der Monat weg. Im Jobcenter wirst Du auch beraten, was Du machen kannst.
Was mich überrascht: Du hast Leistungsanspruch aus ALG1??? Dann warst Du mal SV-pflichtig und hast bei ALG noch irgendwelche Restansprüche? Dann vielleicht auch bei der GKV - sprich das beim Beratungsgespräch an.
Schritt 2: sprich mit dem AG, ob er Dir 20€ mehr bezahlt - dann wirst Du sozialversicherungspflichtig und jede GKV muss Dich aufnehmen. Der AG spart auch noch Sozialbeiträge, weil er für einen Angestellten weniger bezahlen muss als für einen Minijobber.
Schritt 3 (der läuft parallel zu 1): sprich mit dem Jobcenter, ob sie in der Zwischenzeit einen Zuschuss zur freiwilligen KV bezahlen. Das tun sie eigentlich recht oft. Und das machst Du auf jeden Fall noch vor Monatsende, damit der Antrag im Januar eingeht - sonst ist der Monat weg. Im Jobcenter wirst Du auch beraten, was Du machen kannst.
Was mich überrascht: Du hast Leistungsanspruch aus ALG1??? Dann warst Du mal SV-pflichtig und hast bei ALG noch irgendwelche Restansprüche? Dann vielleicht auch bei der GKV - sprich das beim Beratungsgespräch an.
Und mach das bald!!!
Völlig egal, wann Du in die GKV aufgenommen wirst: Beiträge musst Du ab dem Ausscheiden bzw. ab dem Ende der PKV bezahlen, ggf über Jahre rückwirkend. Nur in der Zwischenzeit ohne Schutz.
Völlig egal, wann Du in die GKV aufgenommen wirst: Beiträge musst Du ab dem Ausscheiden bzw. ab dem Ende der PKV bezahlen, ggf über Jahre rückwirkend. Nur in der Zwischenzeit ohne Schutz.
Die GKV wird ihn/sie ja aufnehmen. Als freiwilliges Mitglied. Zur Zeit mit einem Mindestbeitrag von ca. 250 Euro.