Gast
Mauer zum Nachbarn
Die Mauer zum Nachbarn ist auf meiner Seite 2,5m, auf der Nachbarseite 1,65m hoch, wegen Geländeunterschiede, und Aufschüttungen.
Die Mauer steht auf der Grundstücksgrenze, aber schon ca. 10 Jahre, aber wir wurden damals nicht gefragt
Kann ich eine Erniedrigung fordern ?
Die Mauer steht auf der Grundstücksgrenze, aber schon ca. 10 Jahre, aber wir wurden damals nicht gefragt
Kann ich eine Erniedrigung fordern ?
Antworten (4)
Üblich ist, abhängig vom Bundesland, eine maximale Höhe für eine Einfriedung in Grenzbauweise von 180 - 200 cm, gemessen auf deiner Seite.
Daher könntest Du dagegen vorgehen. Wenn du Pech hast, besteht für die Mauer inzwischen aber Bestandsschutz, da du diese 10 Jahre lang akzeptiert hast.
Daher könntest Du dagegen vorgehen. Wenn du Pech hast, besteht für die Mauer inzwischen aber Bestandsschutz, da du diese 10 Jahre lang akzeptiert hast.