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Gast

Schutzvertrag hundewelpe

Ich habe meine Hündin in November decken lassen. Da habe ich mit den Besitzern des deckrüdens einen Vertrag vereinbart, in dem steht wenn die Deckung erfolgreich ist , das die einen welpen bekommen oder 50 euro für die Deckung bekommen würden. Jetzt können die den welpen nicht aufnehmen weil sie sich einen anderen geholt haben. Jetzt möchte sie ,den welpen an andere weiter vermitteln in ihrem Namen. Aber so steht es nicht im Vertrag den wir vereinbart haben. Das heisst das es keine Rede von einer dritten Person war. Darf sie das einfach weiterleiten und in ihrem Namen dann einen Vertrag mit der dritten Person machen? Hab ich ein recht den welpen ihr nicht geben zu müssen ohne den Vertrag zu missbrauchen? Und kann ich dann einen schutzvertrag machen, in dem steht das ich dem Deckrüden Besitzer einen welpen gebe , in der Voraussetzung das die den Welpen nicht weitervermittelt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000113846 Frage melden
Antworten (5)
dschinn
Hört sich echt professionell an das Ganze.
Nicht
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Skorti
Normalerweise erhält der Besitzer des Deckrüden Geld für das Decken. Wie viel hängt von der Rasse ab, aber bei 50 Euro gehe ich von einer reinrassigen Promenadenmischung aus.

Wenn ein Züchter seine Welpen verkauft, kenne ich es durchaus, dass der Verkauf an Bedingungen verknüpft wird.
(Kastrieren im korrekten Alter, keine Zucht, keine Weitergabe und Kontrolle der Haltungsbedingungen)
Allerdings hab ich davon bei Strassenkötern noch nie gehört.

Wenn ihr nun aber die Weitergabe eines Welpen vereinbart habt, dann kann der Besitzer des Deckrüden über den Welpen auch verfügen, zum Beispiel ihn weitergeben. Es sei denn, dies wäre im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
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StechusKaktus
Interessant. Was mir noch fehlen würde, wäre eine Festsetzung der Höhe einer Strafzahlung, falls gegen die Weitergaberegel verstossen wird. Denn ein Schaden entsteht dem "ersten Abgeber" ja nicht.

Bei Fussballern sehen die Transferregeln zwischenzeitlich übrigens vor, dass der erste Abgeber bei künftigen Transfers von den dann höheren Ablösesummen mitprofitiert.
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Skorti
Es gibt keine Strafzahlung, es geht in dem Schutzvertrag ja um das Tierwohl, nicht um zusätzliche Einnahmen für den Verkäufer.

Meistens behält sich der Züchter ein Vorkaufsrecht, bei Verkauf oder Weitergabe des Hundes, vor.
Bei Verstößen gegen den Schutzvertrag kann der Züchter die Herausgabe des Hundes, gegen Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises verlangen.

Diese Verträge gibt es auch bei anderen Tieren, z.B. Pferden.
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StechusKaktus
Interessant. Und welche Handhabe habe ich dann gegen den "unberechtigten Weitergeber", wenn dieser entgegen der Absprache das Tier weitergibt? Der neue Besitzer hat ja wohl gutgläubig erworben, oder?
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