Gast
Wer ist für die Entsorgung des Haushaltes verantwortlich
Meine Schwiegereltern sind beide verstorben,beide hatten in meinen Haus Wohnrecht bis ans Lebensende.
Antworten (17)
Die Erben? Wer hätte das gedacht? Wer sollte sonst verantwortlich sein, wenn es sich um das eigene Haus handelt? Wenigstens passt die Qualität der Antwort zur Qualität der Frage.
@ing 792,5
Na klar, wenn die Erben in Afrika wohnen, sind die natürlich verantwortlich. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Wahrscheinlich haben die Schwiegereltern den Hausbesitzer enterbt, deswegen fragt der jetzt. Können Ingenieure nur linear denken? Bei dir jedenfalls scheint das so zu sein.
Na klar, wenn die Erben in Afrika wohnen, sind die natürlich verantwortlich. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Wahrscheinlich haben die Schwiegereltern den Hausbesitzer enterbt, deswegen fragt der jetzt. Können Ingenieure nur linear denken? Bei dir jedenfalls scheint das so zu sein.
Wo die Erben wohnen ist übrigens vollkommen wurscht!
Und wenn sie im Hindukusch oder auf Alpha-Zentauri wohnen: Der Hausrat gehört ihnen und damit sind sie verantwortlich!
Und wenn sie im Hindukusch oder auf Alpha-Zentauri wohnen: Der Hausrat gehört ihnen und damit sind sie verantwortlich!
@ ing792,25
Das wir von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen können, ist das wohl Jacke wie Hose. Aber wenn ein Spitzklicker unbedingt Recht behalten will, ist ihm alles Recht. Worte zu klauben scheint deine Kernkompentenz zu sein. Von diesen Leuten haben wir leider schon viel zu viele.
Das wir von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen können, ist das wohl Jacke wie Hose. Aber wenn ein Spitzklicker unbedingt Recht behalten will, ist ihm alles Recht. Worte zu klauben scheint deine Kernkompentenz zu sein. Von diesen Leuten haben wir leider schon viel zu viele.
Nun stellt euch doch bitte nicht so stur. Die Frage enthält wie so oft keine näheren Angaben, ist sogar wahrscheinlich gefaked. Wer wirklich Interesse hat, fragt präziser. Wir arbeiten uns aus Interesse daran ab, gehen davon aus, dass der Fragesteller oder die Fragestellerin die Schwiegereltern im eigenen Haus wohnen haben lassen, die dann verstorben sind. Im Normalfall sind die also mit den Erben identisch und für die Entsorgung verantwortlich. Für Spitzfindigkeiten irgendwelcher Art sehe ich hierbei keine Grundlage.
@ ing79,3
Deine erste Antwort war absolut richtig. Der habe ich auch nicht widersprochen. Ich habe mich nur über die Trivialität dieser Frage und die Trivialität deiner Antwort lustig gemacht. Mich stört nur deine Arroganz, mit der du andere runtermachst (Ach Dara: ich habe wenig Lust, diesen Satz IMMER WIEDER schreiben zu müssen), ohne es dann selbst besser zu machen, nur merkst du das leider nicht.
P.S. Auch wer linear denkt, kommt zum Ziel. Vielleicht nicht zum richtigen, aber doch zu irgendeinem.
Deine erste Antwort war absolut richtig. Der habe ich auch nicht widersprochen. Ich habe mich nur über die Trivialität dieser Frage und die Trivialität deiner Antwort lustig gemacht. Mich stört nur deine Arroganz, mit der du andere runtermachst (Ach Dara: ich habe wenig Lust, diesen Satz IMMER WIEDER schreiben zu müssen), ohne es dann selbst besser zu machen, nur merkst du das leider nicht.
P.S. Auch wer linear denkt, kommt zum Ziel. Vielleicht nicht zum richtigen, aber doch zu irgendeinem.
@dara Kennst du nicht das Sprichwort:
Kannst du deinen Widersacher nicht besiegen
Dann verbünde dich mit ihm?
Es gibt genug Dummschwätzer hier, die du in die
Tasche steckst aber ing ist so ziemlich der kompetenteste Fragebeantworter
In diesem Forum
. Sich mit dem anzulegen hast du keine Freude dran glaub mir.
Kannst du deinen Widersacher nicht besiegen
Dann verbünde dich mit ihm?
Es gibt genug Dummschwätzer hier, die du in die
Tasche steckst aber ing ist so ziemlich der kompetenteste Fragebeantworter
In diesem Forum
. Sich mit dem anzulegen hast du keine Freude dran glaub mir.
@ Zombijaeger
Doch, mir macht es Spaß. Lange habe ich mich zurückgehalten, und dieser 7,53 war arrogant bis zum Kragenknopf, hat mich runtergemacht, obwohl er es selbst gar nicht so dicke drauf hat, da darf man sich nicht blenden lassen. Jetzt wird er dünnhäutig, aber wenn er mich in Ruhe lässt, lasse ich ihn auch in Ruhe.
Doch, mir macht es Spaß. Lange habe ich mich zurückgehalten, und dieser 7,53 war arrogant bis zum Kragenknopf, hat mich runtergemacht, obwohl er es selbst gar nicht so dicke drauf hat, da darf man sich nicht blenden lassen. Jetzt wird er dünnhäutig, aber wenn er mich in Ruhe lässt, lasse ich ihn auch in Ruhe.
@dara ok. Wenn es dir Spass macht ist ja alles in Ordnung. Hatte nur den Eindruck dass es nicht so ist. Und ja ings Antworten sind zwar inhaltlich meist super aber auch manchmal von oben herab. Da muss ich Dara leider recht geben.
@ing792,0
Antiquierte Skrupel hast du genug. Wenn ich dir davon ein paar nehmen könnte, hätte ich die Welt ein Stückchen besser gemacht.
Antiquierte Skrupel hast du genug. Wenn ich dir davon ein paar nehmen könnte, hätte ich die Welt ein Stückchen besser gemacht.
Vielleicht sollte man jenseits von eurem Gerangel dem Gast noch eine korrekte Antwort zukommen lassen. Dass die Erben verantwortlich sind, wurde schon geschrieben. Die sind auch für die ordentliche Wohnungsübergabe verantwortlich. Aus der Frage schliesse ich, dass der Fragestellern nicht Erbe ist, sonst hätte er die Frage nicht gestellt. Vielleicht ist ja auch der Partner nicht mehr vorhanden. Falls keine Erben da sind, evtl weil auch nichts zu erben ist, muss der Hauseigentümer zum Nachlassgericht, dort bekommt er eine Bestätigung, dass er den Nachlass verwerten darf. Das schliesst dann alles komplett ein, incl. Bankguthaben, Wertgegenstände ect. Das Nachlassgericht erkundigt sich vorher über den ungefähren Wert des Nachlasses, abzüglich Mietausfall und die Kosten für die Entsorgung und auch für die Schlussrenovierung. Meist ist es ein Verlustgeschäft, aber ohne den Berechtigungsschein darf er nicht an den Nachlass ran.
@elfigy: Ist das tatsächlich so? Ich dachte immer, wenn keine Erben da sind, und das setzen wir hier voraus, erbt der Staat und nicht irgendjemand wie z.B. der Schwiegersohn. Ich meine klar, wenn Erbmasse vorhanden ist, dann müssen erstmal die Verbindlichkeiten abgezogen werden auch Beerdigungskosten und Räumung der Wohnung usw.).
Darüber wird sich das Nachlassgericht nicht hinwegsetzen.
Darüber wird sich das Nachlassgericht nicht hinwegsetzen.
@vonjwd. Ja, wenn Erbmasse vorhanden ist dann erbt der Staat. So wie du schreibst, nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Wenn nichts da ist, kümmert sich kein Mensch um den Hausrat. In diesem Fall ist der Schwiegersohn - es kann auch ein wildfremder Vermieter sein - nicht Erbe, sondern Verwerter. Die Vermieter von Verstorbenen ohne Erben oder wenn alle das Erbe ausschlagen, warten sonst viele Monate lang dass sich was tut und können nicht über ihre Wohnung verfügen. Eigentlich tut sich in so einem Fall sonst gar nichts, weil da ja nur Kosten entstehen, und ein überschuldetes Erbe will nicht einmal der Staat. Der wäre aber letztendlich zuständig. Dem Vermieter bleibt nur übrig, dass er sich selbst darum kümmert. Ich hatte so einen Fall als Vermieterin, da hatte die alte Omma dann wenigstens noch drei Genossenschaftsanteile bei ihrer Bank. Die reichten aber nicht für die Renovierung. Die Erben hatten alle ausgeschlagen.
Danke elfigy. Gute Antwort. Wollte die auch entsprechend bewerten, ging aber nicht. Habe angeblich mindestens 10 mal den falschen Code eingegeben.