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Gast

Zahlt die Briefpost den Schaden oder bleibt der Handwerker darauf sitzen?

Habe im TV "Vorsicht Falle" folgendes gesehen, ein Handwerker erfüllt zur vollsten Zufriedenheit des Kunden ein 4.000€ Auftrag, der Kunde bekommt per Briefpost die Rechnung und überweist sofort den Betrag, dieser kommt nie an. Der Polizist sagte dann, der Brief wurde abgefangen und 1zu1 kopiert bis auf die Kontodaten. Der Handwerker sollte besser die Rechnungen auf dem Postamt abgeben sollen, statt in den Briefkasten zu werfen, aber er hat nicht gesagt, wer den Schaden trägt. Der Brief war ja im Einflussbereich der Briefpost, auch wegen des Briefgeheimnisses was verletzt wurde und meine Frage ist jetzt, ist die Briefpost haftbar für die 4.000€? Oder bleibt der Handwerker darauf sitzen, denn der Kunde hat ja schon im guten Glauben bezahlt, der kann ja nicht nochmal so einfach zahlen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000205006 Frage melden
Antworten (5)
netter_fahrer
Anhand der Kontodaten im gefälschten Brief müsste sich doch jemand ermitteln lassen. Den Brief gibt es ja noch, und der Kunde kann leicht die Überweisung belegen. Der ist da raus, aber u.U. geht der Handwerker leer aus. Ich bezweifle, dass der Post ein Verschulden nachgewiesen werden kann, so automatisiert wie heute die ganze Briefzustellung abläuft - bis auf den Zusteller.
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dschinn
Und die Kontodaten führen wo hin?
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dschinn
ups... Netter Fahrer... wurdest mir nicht angezeigt, aber nun... DrecksNeuland
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dschinn
Dann muss ich mir also nur eine Scheinfirma auf den Seychellen besorgen und dann kann ich hier in Europa hemmungslos alles und jeden betrügen ohne Ende?
Und niemand kann mich dafür und so?
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mantrid
Der Schaden dürfte beim Kunden liegen, der auf die Fälschung hereingefallen ist. Er wird vermutlich noch einmal zahlen müssen, hat aber einen Herausgabeanspruch gegen den unberechtigten Empfänger. Da muss natürlich etwas zu holen sein. Gern werden ja dafür Dumme gesucht, die als "Finanzmanager"oder ähnlichen Bezichnungen ein Konto auf ihren Namen zur Verfügung stellen, dass dann von Dritten für kriminelle Machenschaften genutzt wird. Da hier Dummheit durchaus als Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug gesehen werden kann, kann das üble Folgen nach sich ziehen.
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