Vorfall in Haftanstalt BKA-Analyse nach Geiselnahme: Halle-Attentäter hatte "schussfähigen Gegenstand" selbst gebastelt

Die drahtbewährte Mauer und der Eingang der Justizvollzugasanstalt Burg in Sachsen-Anhalt
Die drahtbewährte Mauer und der Eingang der Justizvollzugasanstalt Burg in Sachsen-Anhalt
© Klaus-Dietmar Gabbert / DPA
Bei seiner Geiselnahme in der Haftanstalt Burg im vergangenen Dezember bedrohte der Halle-Attentäter Justizbeamte mit einem schussfähigen Gegenstand. Den Untersuchungen zufolge handelte es sich dabei um eine "selbst gebastelte, manuelle Apparatur".

Bei seiner Geiselnahme im Gefängnis hat der Attentäter von Halle einen schussfähigen, waffenähnlichen Gegenstand benutzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes, wie die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Donnerstag mitteilte. Es handelte sich demnach um eine "selbst gebastelte, manuelle Apparatur, die geeignet war, leichte Geschosse abzugeben".

Der waffenähnliche Gegenstand bestand den Angaben zufolge hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr, das als Lauf diente. Im Lauf fanden die Experten Teile einer Patrone, die offenbar ebenfalls aus Alltagsgegenständen zusammengesetzt war, unter anderem dem Druckknopf eines Kugelschreibers. Am Griffstück war ein Batteriepack mit handelsüblichen Batterien befestigt.

Fluchtversuch und Geiselnahme

Der Halle-Attentäter hatte im Dezember vergangenen Jahres versucht, aus der Haftanstalt in Burg bei Magdeburg zu fliehen. Nacheinander hatte er zwei Bedienstete in seine Gewalt gebracht und mit dem waffenähnlichen Gegenstand bedroht.

Zunächst war unklar, ob es sich bei dem Objekt tatsächlich um einen gefährlichen Gegenstand handelte. Das Gutachten des BKA kommt nun zu dem Schluss, dass das Gerät waffenähnlich und schussfähig war. Allerdings habe die Auftreffenergie bei einem Schussversuch bei unter 0,4 Joule aus 20 Zentimeter Entfernung gelegen. Zum Vergleich: Bei einem Luftgewehr liegt der Wert bei bis zu 7,5 Joule.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ermittelt in der Sache. Deren strafrechtliche Beurteilung werde derzeit abgeschlossen, erklärte die Behörde. Seit dem Vorfall in Burg sitzt der Halle-Attentäter in einer anderen Haftanstalt in Bayern.

Der rassistische und antisemitische Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen und verletzte weitere. Auch damals hatte er selbstgebaute Waffen dabei.

DPA · AFP
fs

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