Dauerhafte Zweckentfremdung Bußgeld droht: Darum sollten Sie Ihre Garage nicht als Werkstatt oder Lagerraum nutzen

Bußgeld droht: Darum sollten Sie Ihre Garage nicht als Werkstatt oder Lagerraum nutzen
Bußgeld droht: Darum sollten Sie Ihre Garage nicht als Werkstatt oder Lagerraum nutzen
Sehen Sie im Video: Bußgeld droht – wenn man seine Garage als Werkstatt oder Lagerraum nutzt, kann es richtig teuer werden.




Statt als Stellraum von Kraftfahrzeugen nutzen viele Menschen ihre Garage als Werkstatt oder um unterschiedliche Gegenstände zu lagern. Was die meisten nicht wissen: Damit riskieren sie ein Bußgeld.
Denn: Garagen sollen für eine Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums sorgen. Deshalb dürfen in einer Garage grundsätzlich lediglich zugelassene Fahrzeuge stehen. Für eine dauerhafte Zweckentfremdung benötigt man eine behördliche Genehmigung. Komm es zu Schadensfällen, etwa durch ein Feuer, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, weil die Garage nicht ordnungsgemäß betrieben wurde. Doch was darf wirklich alles in der Garage stehen? Neben Kraftfahrzeugen darf auch Zubehör wie etwa Reifen gelagert werden. Laut Eigentümerverband sollten auch Gegenstände wie Fahrräder, Rasenmäher oder der Grill kein Problem darstellen, solange noch genügend Platz für ein Fahrzeug vorhanden ist. Andernfalls droht ein Bußgeld. Das kann sich je nach Bundesland auf bis zu 500€ belaufen.
Statt als Stellraum von Kraftfahrzeugen nutzen viele Menschen ihre Garage als Werkstatt oder um unterschiedliche Gegenstände zu lagern. Was die meisten nicht wissen: Damit riskieren sie ein Bußgeld.

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