"Abnorme Fehlzeiten" Lehrerin gibt in 24 Dienstjahren nur vier Jahre Unterricht – Fall landet vor Gericht

Schülerinnen und Schüler schreiben in Italien eine Prüfung
Italienische Medien nennen sie die "professoressa fantasma", zu Deutsch: die Phantom-Lehrerin (Symbolbild)
© Maule Maurizio/IPA/ABACA/ / Picture Alliance
Eine 56-jährige Lehrerin hat in 24 bezahlten Dienstjahren nur vier Jahre unterrichtet. Grund dafür waren unzählige Krankmeldungen. Nun wurde sie gekündigt – aber nicht wegen ihrer Fehlzeiten, sondern ihres pädagogischen Versagens.

Dass man in 24 Jahren Berufsleben das ein oder andere Mal fehlt, sich krank meldet oder sich aus anderweitigen Gründen frei nimmt, ist nicht weiter ungewöhnlich. Eine Lehrerin in Italien hat es aber auf die Spitze getrieben und wohl einen Rekord aufgestellt: Während 24 bezahlten Dienstjahren ist sie in gerade einmal vier Jahren tatsächlich zum Unterricht erschienen. Das berichten diverse italiensche und deutsche Medien.

Nun hat der Kassationsgerichtshof in Italien, das höchste Gericht des Landes, entschieden, die 56-jährige Gymnasiallehrerin aus dem Staatdienst zu entlassen. Grund dafür sollen aber nicht ihre "Fehlzeiten" gewesen sein – sondern ihr pädagogisches Versagen.

67-mal krankgeschrieben – zusätzlich zu bezahlten Auszeiten

Ihr Unterricht an einem Gymnasium in Chioggia in der Provinz Venedig wurde in dem Gerichtsurteil als "unvorbereitet, konfus und ohne logischen Faden" bezeichnet. Sie soll ständig "Sprachnachrichten in ihr Handy gesprochen" und Noten "zufällig" vergeben haben. Außerdem habe sie wiederholt vergessen, Lehrbücher mit in den Unterricht zu nehmen und stattdessen improvisiert.

Dem Gericht zufolge soll sich die Lehrerin allein zwischen 2001 und 2021 67-mal krankschreiben haben lassen, für jeweils zwischen 40 und 160 Tagen. Obendrein seien mehrwöchige bezahlte Auszeiten für die Pflege ihrer Eltern, Mutterschaftsurlaub und Freistellungen vom Schuldienst zwecks Fortbildungen hinzugekommen –sowie offizielle Ferien und Feiertage. Viel Zeit für Unterricht blieb da nicht mehr. Der Kassationsgerichtshof sprach von "abnormen Fehlzeiten".

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Schüler:innen streikten gegen Lehrerin

Auf sie aufmerksam geworden war das Bildungsministerium erst 2016 infolge eines Schüler:innenstreiks an dem Gymnasium. Dieser hatte zur Folge, dass ihr Unterricht über drei Tage inspiziert und sie schließlich gekündigt wurde.

Gegen ihre Kündigung wehrte sich die 56-Jährige, was in einen jahrelangen Rechtsstreit ausartete. Nach einigen Monaten wurde ihre Kündigung vorerst zurückgenommen und die Lehrerin wieder angestellt. Das führte alerdings nicht dazu, dass sie häufiger oder angemessen unterrichtete.

Quellen:  Tagesspiegel, Watson, RTL

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