Die Tat des mutmaßlichen Menschenfressers aus Rotenburg liegt vollständig auf Video aufgezeichnet vor. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kassel am Donnerstag mit. Gegen den geständigen 41-jährigen Ex-Oberfeldwebel wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. »Wir haben keinen Zweifel an der geistigen Verfassung«, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung. Sonst wäre der Mann nicht in Untersuchungshaft, sondern in die Psychiatrie eingewiesen worden.
Die Polizei hatte den Videofilm in der Wohnung des Verdächtigen gefunden, außerdem Menschenfleisch und Skelettteile. Der Garten des Tatverdächtigen im Stadtteil Wüstefeld in Rotenburg wurde mit einem Bagger umgegraben.
Die Polizei kam dem mutmaßlichen Kannibalen bei einer Routine-Kontrolle im Internet auf die Spur. Ermittler stießen auf Anzeigen Mannes, der jemanden suchte, der sich von ihm töten und anschließend aufessen lassen würde. Nach einem Bericht der »Bild«-Zeitung lautete der Text des Computerfachmanns Armin M.: »Suche jungen, gut gebauten 18- bis 30-Jährigen zum Schlachten.«
Sechs Interessenten hatten sich daraufhin gemeldet, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Eine der Zuschriften sei von der Polizei gewesen. Diese durchforste das Internet regelmäßig nach strafbaren Inhalten. Auf eine der ersten Anzeigen des Verdächtigen meldete sich der 42-jährige Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. Er wurde laut Staatsanwaltschaft am 9. Oktober 2001 als vermisst gemeldet, nicht, wie zunächst angegeben, im Frühjahr 2000
Die laut Polizeibericht homosexuellen Männer sollen die Tötung vor laufender Videokamera vereinbart haben. Der Berliner soll selbst kannibalistische Neigungen gehabt haben. Er ließ sich den Angaben zufolge erst von dem Rotenburger das Geschlechtsteil abschneiden. Beide sollen es dann gegessen haben, bevor es zur verabredeten Tötung kam.
Wie Staatsanwalt Jung berichtete, tötete der 41-Jährige den Mann mit Stichen und Schnitten in den Hals und zerstückelte die Leiche in Fleischportionen, die er tiefgefrieren ließ. Zum großen Teil habe er diese später aufgegessen. Ein Teil sei im eigenen Garten vergraben worden. Ermittlerkreisen zufolge hatte der Rotenburger in seinem Fachwerkhaus eigens einen Schlachtraum eingerichtet.
Er hat nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt, das er am Donnerstag vor dem Haftrichter wiederholte. Nach einem Bericht der »Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen« beschrieben Nachbarn ihn als freundlich und höflich. Der Computerexperte habe auch zwölf Jahre als Zeitsoldat gedient, hieß es.
»Wir gehen von Tötung aus Mordlust, also von Mord aus«, sagte Oberstaatsanwalt Jung. Der Begriff Kannibalismus sei im Strafrecht allerdings nicht zu finden. Strafrechtlich kann die Tat theoretisch auch als Tötung auf Verlangen gewertet werden.