Im bundesweit ersten Prozess im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Gruppe "Letzte Generation" hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 20-jährigen Klimaaktivisten zu 60 Stunden Freizeitarbeit verurteilt. Das Gericht sprach Nils R. am Dienstag für seine Teilnahme an einer Straßenblockade in der Hauptstadt der Nötigung schuldig. R. hatte sich demnach am 29. Juni zusammen mit anderen Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe morgens auf eine Auffahrt zur Autobahn 100 gesetzt und seine Linke Hand mit Sekundenkleber festgeklebt. Polizisten konnten sie mit Öl von der Fahrbahn lösen.
Dies sei "rechtlich als Nötigung zu bewerten", sagte der Vorsitzende Richter, der durchaus Verständnis für die Anliegen des Angeklagten äußerte. Andere dürften aber nicht zum Mittel gemacht werden, um politischen Druck auszuüben. Es muss andere Wege geben als ein Blockieren", sagte der Richter. R. war zudem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Das Gericht sah diesen Vorwurf jedoch nicht als erfüllt an, weil R. keine Gewalt gegen die Polizeibeamten, die seine Hände mit Öl von der Straße lösten, angewandt habe.
Die Verurteilung erfolgte - wie von der Jugendhilfe angeregt - nach Jugendstrafrecht. Räcke begründete dies unter anderem damit, dass R. erst vor kurzer Zeit sein Elternhaus verlassen habe. Der 20-jährige war im vergangenen Jahr nach Leipzig gezogen, um dort Philosophie zu studieren.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die beantragt hatte, den Aktivisten wie einen Erwachsenen zu verurteilen und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zu verhängen. R.s Verteidiger plädierte hingegen auf einen Freispruch beziehungsweise bei einer Verurteilung auf die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Ursprünglich war gegen den 20-Jährigen ein Strafbefehl über 450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) erlassen worden. Weil der Aktivist dagegen aber Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Der Student rechtfertigte sein Verhalten nun und wies auf die Energiepolitik und den Klimawandel hin: "Es tut mir leid, dass wir stören müssen - aber wir müssen stören."
"Letzte Generation" kündigt Fortsetzung der Blockaden an
Die Gruppe "Letzte Generation" kritisierte das Berliner Urteil am Dienstagabend scharf. "Obwohl es die Klimakrise als Problem anerkannte, klammerte das Gericht diese in seiner Entscheidung ausdrücklich aus", teilte die Initiative mit. Dies sei ein "fataler Fehler". "Wir sind bereit, die rechtlichen Konsequenzen für unser Handeln zu tragen, doch können es nicht hinnehmen, dass sich das Gericht heute aus der Verantwortung gezogen hat (...)." Die "Letzte Generation" kündigte an: "Der friedliche Widerstand geht mit derselben Entschlossenheit weiter."
Die Aktivisten fordern von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Durch das Ankleben ihrer Hände an der Straße wollen die Demonstranten verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der Behörde inzwischen 133 Strafbefehle nach Straßenblockaden erlassen. In 66 Fällen hat das Amtsgericht Tiergarten bereits eine Geldstrafe per Strafbefehl erlassen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Bereits in 24 Fällen sei Einspruch eingelegt worden (Stand: 22.08.2022). Bislang gebe es keine rechtskräftige Entscheidung. Der Fall eines 59-Jährigen, der sich an drei Straßenblockaden beteiligt haben soll, wird am 1. September am Amtsgericht Tiergarten verhandelt.
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