Nichtraucherschutz-Gesetz Wo darf noch geraucht werden?

Ab dem heutigen 1. Septmber an gilt unter anderem in Fernzügen der Deutschen Bahn, Bussen und Taxis ein Rauchverbot. Wo dürfen nach dem neuen Nichtraucherschutz-Gesetz Raucher noch qualmen dürfen? Ein Überblick.

BEHÖRDEN: Untersagt ist das Rauchen nun in allen Behörden und Dienststellen des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Auch die Länder verbieten spätestens zum 1. Januar das Rauchen in ihren Einrichtungen.

BAHNHÖFE:

Nachdem zum 1. September das absolute Rauchverbot von Nahverkehrs- auf Fernzüge ausgeweitet wurde, dürfen Raucher nur noch in eigenen Bereichen auf Bahnsteigen qualmen.

GASTSTÄTTEN: Bis zum Beginn des kommenden Jahres dürfen Süchtige in den meisten Bundesländern noch in Kneipen und Restaurants rauchen. Ein Verbot gilt bereits seit dem 1. August in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Bundesländer erlauben Ausnahmen bei abgetrennten Raucherräumen.

SCHULEN: Ab sofort dürfen unter 18-Jährige keinen Tabak mehr kaufen. In einigen Bundesländern gilt bereits ein Rauchverbot an Schulen, spätestens zum 1. Januar ziehen auch die anderen Länder nach. In Baden-Württemberg soll an jeder Lehranstalt die Lehrerkonferenz entscheiden, ob über 18-Jährige qualmen dürfen.

STRAFEN:

Alle Bundesländer bitten Wirte zur Kasse, die das Rauchen in ihren Räumen nicht verhindern. Auch die Raucher selbst müssen zahlen. Die Strafen sind von Land zu Land unterschiedlich - am teuersten ist unerlaubtes Qualmen in Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 10.000 Euro für Kneipiers. Die Bußgelder für Raucher reichen bis maximal 1000 Euro.

DPA

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