BEHÖRDEN: Untersagt ist das Rauchen nun in allen Behörden und Dienststellen des Bundes. Abgetrennte Raucherräume sind möglich. Auch die Länder verbieten spätestens zum 1. Januar das Rauchen in ihren Einrichtungen.
BAHNHÖFE:
Nachdem zum 1. September das absolute Rauchverbot von Nahverkehrs- auf Fernzüge ausgeweitet wurde, dürfen Raucher nur noch in eigenen Bereichen auf Bahnsteigen qualmen.
GASTSTÄTTEN: Bis zum Beginn des kommenden Jahres dürfen Süchtige in den meisten Bundesländern noch in Kneipen und Restaurants rauchen. Ein Verbot gilt bereits seit dem 1. August in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Bundesländer erlauben Ausnahmen bei abgetrennten Raucherräumen.
SCHULEN: Ab sofort dürfen unter 18-Jährige keinen Tabak mehr kaufen. In einigen Bundesländern gilt bereits ein Rauchverbot an Schulen, spätestens zum 1. Januar ziehen auch die anderen Länder nach. In Baden-Württemberg soll an jeder Lehranstalt die Lehrerkonferenz entscheiden, ob über 18-Jährige qualmen dürfen.
STRAFEN:
Alle Bundesländer bitten Wirte zur Kasse, die das Rauchen in ihren Räumen nicht verhindern. Auch die Raucher selbst müssen zahlen. Die Strafen sind von Land zu Land unterschiedlich - am teuersten ist unerlaubtes Qualmen in Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 10.000 Euro für Kneipiers. Die Bußgelder für Raucher reichen bis maximal 1000 Euro.
DPA