Prozessauftakt Drei Morde für 1000 Euro

Vertrunken war das erbeutete Geld bereits eine Woche nach dem brutalen Überfall auf eine Arztpraxis kurz vor Heiligabend. Als Grund gab der Angeklagte Karl-Heinz B. an, er habe für das Weihnachtsfest mehr Geld benötigt. In Heidelberg hat nun der Prozess begonnen.

Der mutmaßliche Heidelberger Dreifachmörder erbeutete 1000 Euro. Vertrunken war das Geld bereits eine Woche nach dem brutalen Überfall auf eine Kinderarztpraxis einen Tag vor Heiligabend. Fast neun Monate nach der Gewalttat in dem idyllischen Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen beteuerte der 52-Jährige am Donnerstag vor dem Heidelberger Landgericht, er habe bei dem Raubüberfall seinen Opfern keinen größeren Schaden zufügen wollen. Er sprach von einem Blackout im Alkoholrausch. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm jedoch volle Schuldfähigkeit. Der Mann ist des dreifachen Mordes angeklagt und muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.

Als Grund für den Überfall auf die Arztpraxis gab der 52-Jährige an, er habe für das bevorstehende Weihnachtsfest mehr Geld benötigt. Beim Blick auf seinen Lebenslauf scheinen die Motive jedoch erheblich tiefer zu liegen: Schulden, Arbeitslosigkeit, Alkoholismus. Eine Ehe "mit Höhen und Tiefen" endete mit dem Tod der Frau. Auch sie soll regelmäßig getrunken haben. Eine weitere Beziehung scheiterte bereits nach wenigen Jahren. Es folgte ein Einsiedlerleben fast ohne soziale Kontakte. Die Schränke waren bei der Festnahme des Mannes voller Wein und Schnaps. In der jüngsten Vergangenheit nahm der 52-Jährige regelmäßig Medikamente gegen Depressionen.

"Viel Spielraum gibt es da nicht"

Auf diese Gegebenheiten versucht die Verteidigung des aus Mannheim stammenden Mannes ihre Strategie aufzubauen. An der Tat selber wird nicht gerüttelt. Sein Mandant habe die Utensilien für den Überfall gekauft und die anschließenden Morde gestanden, erklärte der Anwalt des 52-Jährigen. "Viel Spielraum gibt es da nicht."

Zeugenaussagen und Beweismittel werden die nächsten Verhandlungstage vor dem Heidelberger Landgericht bestimmen. Mehr als die Morde zugeben und sich auf seine Erinnerungslücke in den Stunden nach der Tat bis zum Morgen des 24. Dezember berufen, will der gelernte Einzelhandelskaufmann nicht. Seinen kurzen Ausführungen zur Anklage fügte der zweifache Vater nur noch hinzu: "Dass ich die drei Personen getötet habe, bedauere ich sehr." Als er seine Opfer in der Kinderarztpraxis misshandelt und getötet haben soll, war er stark betrunken.

Anonymer Brief sollte Polizei in die Irre leiten

Ob dieses Eingeständnis ausreichen wird, damit das Gericht bei seinem Urteilsspruch nicht die besondere Schwere der Schuld feststellt, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, bei seinen Plänen für den Überfall die Tötung von Menschen billigend in Kauf genommen zu haben. Die Opfer waren geknebelt und mit Klebestreifen über dem Mund aufgefunden worden. Nach den Morden hatte der 52-Jährige mit den erbeuteten Geldkarten zwei Mal 500 Euro abgehoben, seine Tatwerkzeuge sowie Kleidung in verschiedenen Mülltonnen versteckt und anschließend versucht, die Polizei mit einen anonymen Brief in die Irre zu leiten. Ende Januar war er gefasst worden.

Sollte das Landgericht bei dem Angeklagten die besondere Schwere der Schuld feststellen, kann der 52-Jährige in der Regel nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung nach 15 Jahren rechnen. Angewendet wird dieser Richterspruch, wenn ein Mörder zahlreiche Opfer auf dem Gewissen oder übermäßig brutal und grausam gehandelt hat. Am 7. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

DPA
Bernd Glebe

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