Gerichtsverfahren beginnt Die wichtigsten Fakten zum Tuğçe-Prozess

Sanel M. ist 18 Jahre alt. Er wird beschuldigt, die Studentin Tuğçe Albayrak so geschlagen zu haben, dass sie an den Folgen starb. Der Fall bewegte die Republik wochenlang. Heute beginnt der Prozess.

Der Fall Tugce bewegte die Republik. Die Offenbacher Studentin zeigte bei einer Auseinandersetzung auf dem Parklplatz einer McDonald's-Filiale in der hessischen Stadt Zivilcourage und wurde selbst zum Opfer. Nun muss sich der mutmaßliche Täter, der 18 Jahre alte Sanel M.; von diesem Freitag an wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor der Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt verantworten. Was unterscheidet dieses Verfahren von anderen? Die Eckpunkte in Stichworten.

Öffentlichkeit: Bei Heranwachsenden - zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt - ist das Verfahren grundsätzlich öffentlich. Die Kammer kann die Öffentlichkeit aber zum Schutz des Angeklagten oder von Zeugen teilweise ausschließen. Dies gilt besonders, wenn die Zeugen minderjährig sind. Sanel M. ist zwölf Tage vor dem tödlichen Schlag 18 Jahre alt geworden und soll in der Nacht diesen Geburtstag nachgefeiert haben. Die Zahl der Plätze im Gerichtssaal ist allerdings begrenzt: Von insgesamt 52 Plätzen sind 25 für Medienvertreter reserviert.

Gericht und Nebenklage:

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt ist Jens Aßling. Die 10. Große Strafkammer setzt sich aus drei Richtern und zwei Schöffen zusammen. Nebenkläger sind der Vater und die Mutter von Tugce sowie ihre beiden Brüder (25 und 27 Jahre).

Gutachter und Zeugen: Das Gericht hat an den ersten acht von insgesamt zehn Verhandlungstagen rund 60 Zeugen geladen. Außerdem sind zwei Rechtsmediziner bei der Verhandlung dabei. Das Urteil könnte bereits am 15. Juni - genau sieben Monate nach der Tatnacht gesprochen werden.

Mahnwache: Eine Mahnwache für Gerechtigkeit und ein gewaltfreies Miteinander soll zum Prozessbeginn (9.00 bis 15.00 Uhr) gegenüber dem Landgericht an Tugce erinnern. "Tugces Schicksal hat uns alle bewegt, viele kennen ihr lächelndes Gesicht", heißt es im Aufruf des "Tugce-Teams" auf Facebook. "Sie hat mit ihrer Zivilcourage und Organspende ein Zeichen gesetzt und ist zu einer Symbolfigur geworden." Die Polizei rechnet mit einigen hundert Teilnehmern.

Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht:

Bei einem Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob es den Angeklagten noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Möglich ist das, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten ergibt, dass er zur Tatzeit in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Zur Klärung dieser Frage holt das Gericht eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe, manchmal auch von Gutachtern ein. Geladen ist ein Gutachter dazu aber nicht. Bei Sanel M. ist die Anwendung von Jugendstrafrecht nach Einschätzung von Fachleuten wegen seines Alters (zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt) wahrscheinlich.

Strafrahmen

: Nach Erwachsenenstrafrecht stehen auf Körperverletzung mit Todesfolge mindestens drei Jahre Haft. Beim Jugendstrafrecht ist eine Jugendstrafe (Gefängnis) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Richtschnur ist beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke. "Kriterium ist primär die individuelle Rückfallprävention und nicht die Schwere der Tat", sagt die Vorsitzende der Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), Professorin Theresia Höynck aus Kassel.

Das Strafmaß:

Beobachter halten es für sehr unwahrscheinlich, dass Sanel allein mit Sanktionen davonkommt. Eine Bewährungsstrafe halten sie allerdings für möglich, auch weil der Heranwachsende bis zum voraussichtlichen Urteil sieben Monate in Untersuchungshaft saß. Beim Strafmaß wird es auch um seine Vorstrafen gehen. Eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld kommt in der Regel nur bei Totschlag oder Mord in Betracht.

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Ira Schaible/DPA

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