Oberverwaltungsgericht Münster
Glasverbot bei Karneval in Köln ist rechtmäßig
Im Kölner Straßenkarneval herrscht vom Tag der Weiberfastnacht an ein Glasverbot in einigen Innenstadt-Zonen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem Eilbeschluss und hob damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auf, gegen das die Stadt Köln Beschwerde eingelegt hatte.