Im Missbrauchskomplex Münster sind die Urteile gegen mehrere Täter rechtskräftig. Wie das Landgericht in Münster am Montag mitteilte, bestätigte der vierte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss die entsprechenden Strafurteile des Landgerichts. (Az: 4 StR 119/22)