Er gilt als einer der größten Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern in den vergangenen Jahren – jetzt ist das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten im sogenannten Missbrauchskomplex von Münster gefallen.
Der 28-jährige Adrian V. muss für 14 Jahre ins Gefängnis, urteilte die Kammer des Landgerichts am Dienstagvormittag. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr an. Laut Anklage hat er zusammen mit anderen Männern in 29 Fällen Kinder, darunter auch den Sohn seiner Freundin, in einer Gartenlaube schwer sexuell misshandelt und die Taten gefilmt oder fotografiert. Die Aufnahmen verbreitete er demnach im Darknet.

Landgericht Münster verurteilte auch Mittäter
Neben dem 28-jährigen waren drei weitere Männer angeklagt: Ein 36-Jähriger muss zehn Jahre, ein 42-Jähriger elfeinhalb Jahre und ein 31-Jähriger zwölf Jahre ins Gefängnis. Für sie alle verhängte die Kammer ebenfalls die Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe.
Wegen Beihilfe erhielt die 46-jährige Mutter des Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Das Landgericht folgte mit seinen Urteilen weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der als Missbrauchskomplex von Münster bekanntgewordene Fall massenhafter und schwerster sexualisierter Gewalt an Kindern kam im Juni 2020 ans Licht. Es hatte in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben – insgesamt konnten bislang mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert werden, fünf wurden bereits zuvor verurteilt. Die Ermittlungen in dem Komplex dauern noch an.
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(Hinweis: Die Bilder liegen teils nur in niedriger Auflösung vor.)
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Innenminister des Landes, Herbert Reul (CDU) rechnet damit, dass noch weitere Taten aufgedeckt werden.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert.