Urteil gefällt Missbrauchskomplex von Münster: 14 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Hauptangeklagten

Das Grauen in der Gartenlaube: Missbrauchskomplex Münster: Hauptangeklagter zu langer Haftstrafe verurteilt
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Der Hauptangeklagte im Missbrauchskomplex Münster ist wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr an. Der 28-jährige Hauptbeschuldigte aus Münster hatte sich laut Anklage gemeinsam mit weiteren Tätern teilweise über Tage hinweg in einer Gartenlaube an den Opfern vergangen und Aufnahmen davon im Darknet verbreitet. Die Männer sollen ihre Opfer bei den Taten mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht haben. Der 28-Jährige gilt als Schlüsselfigur in dem nun beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten. Auch diese erhielten mehrjährige Haftstrafen, zudem ordnete das Gericht auch für sie Sicherheitsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Wegen Beihilfe soll zudem die 46-jährige Mutter des Hauptangeklagten für fünf Jahre ins Gefängnis. Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Daraufhin hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. Durch die Auswertung des beschlagnahmten Materials geraten immer wieder neue Verdächtige aus ganz Deutschland ins Visier der Ermittler.
Urteil im sogenannten Missbrauchskomplex von Münster: Der 28-jährige Hauptangeklagte muss für 14 Jahre ins Gefängnis.

Er gilt als einer der größten Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern in den vergangenen Jahren – jetzt ist das Urteil gegen den Hauptbeschuldigten im sogenannten Missbrauchskomplex von Münster gefallen.

Der 28-jährige Adrian V. muss für 14 Jahre ins Gefängnis, urteilte die Kammer des Landgerichts am Dienstagvormittag. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr an. Laut Anklage hat er zusammen mit anderen Männern in 29 Fällen Kinder, darunter auch den Sohn seiner Freundin, in einer Gartenlaube schwer sexuell misshandelt und die Taten gefilmt oder fotografiert. Die Aufnahmen verbreitete er demnach im Darknet.

Urteil Missbrauchsprozess Münster: "Grenzen des Vorstellbaren weit überschritten"
Urteil Missbrauchsprozess Münster: "Grenzen des Vorstellbaren weit überschritten".
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Missbrauchsprozess Münster: "Die Grenzen des Vorstellbaren bei weitem überschritten"

Landgericht Münster verurteilte auch Mittäter

Neben dem 28-jährigen waren drei weitere Männer angeklagt: Ein 36-Jähriger muss zehn Jahre, ein 42-Jähriger elfeinhalb Jahre und ein 31-Jähriger zwölf Jahre ins Gefängnis. Für sie alle verhängte die Kammer ebenfalls die Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe.

Wegen Beihilfe erhielt die 46-jährige Mutter des Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Das Landgericht folgte mit seinen Urteilen weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der als Missbrauchskomplex von Münster bekanntgewordene Fall massenhafter und schwerster sexualisierter Gewalt an Kindern kam im Juni 2020 ans Licht. Es hatte in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben – insgesamt konnten bislang mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert werden, fünf wurden bereits zuvor verurteilt. Die Ermittlungen in dem Komplex dauern noch an.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Innenminister des Landes, Herbert Reul (CDU) rechnet damit, dass noch weitere Taten aufgedeckt werden.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung aktualisiert.

wue / mit Material von DPA und AFP

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