Posttraumatische Belastungsstörung

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Rettungskräfte bei einer Übung

Urteil: Posttraumatische Belastungsstörung von Rettungssanitäter ist Berufskrankheit

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Der Mann war in seinem fast 30 Jahre dauernden Berufsleben vielen Belastungen ausgesetzt, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Montag erklärte. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen.