Amoklauf von Winnenden Vater des Täters bekommt ein wenig Milde

Er wollte Straffreiheit, bekam aber erneut eine Bewährungsstrafe: Der Vater des Amokläufers von Winnenden wurde im Revisionsprozess wieder schuldig gesprochen. Das Strafmaß wurde aber reduziert.

Der Vater des #Link;http://www.stern.de/tv/amoklauf-von-winnenden-90280081t.html;Amokläufers von Winnenden# ist auch im neu aufgerollten Prozess schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 54-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - und reduzierte das Strafmaß aus dem ersten Prozess leicht.

Das Gericht sah den 54-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Er hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss.

Die Anklage hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den Vater gefordert - die gleiche Strafe wie im ersten Urteil. Der Revisionsprozess hatte ihrer Ansicht nach keine neuen Erkenntnisse gebracht.

Verteidigung fordert Straffreiheit

Das bewerteten die Verteidiger des Vaters anders: Sie sahen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz und forderten, die Kammer solle von einer Strafe absehen. Der Angeklagte habe durch den Verlust seines Sohnes bereits genug gelitten.

Der zweite Prozess war nötig, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte. Da damals nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte, konnte die Strafe für den Angeklagten diesmal nicht höher ausfallen als im ersten Verfahren.

DPA
fw/DPA/AFP

PRODUKTE & TIPPS