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Besitz von Kinderpornografie Bundesgerichtshof schmettert Tauss-Revision ab

Die Bewährungsstrafe gegen den wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilten ehemaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss bleibt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf dessen Revision.

Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss am 28. Mai diesen Jahres zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er sich in 95 Fällen kinder- und jugendpornografische Schriften verschaffte. Tauss' Erklärung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und deshalb per Mobiltelefon Kontakt aufgenommen, folgte das Landgericht nicht. Der 56-Jährige legte gegen das Urteil Revision ein, die jedoch vom 1. Strafsenat des BGH ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen wurde. Auch die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet abzuweisen.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und zog sich aus der SPD zurück. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung wieder verließ.

mre/DPA/APN DPA

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