Bewährungsstrafe Bruder ließ Behinderten verhungern

Bis auf Haut und Knochen verhungert ein Behinderter in einer Wohnung in Salzgitter. Seine Mutter war überfordert mit der Pflege. Nun wurde der Bruder des Opfers wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Es ist eine Geschichte von unterlassener Hilfe und fatalen Fehleinschätzungen: Ein Mann wird offiziell als Betreuer für seinen behinderten Bruder eingesetzt, lebt aber eigentlich bei seiner Mutter. Doch die ist mit der Pflege überfordert. Am Ende stirbt der Bruder, entkräftet und völlig ausgemergelt.

Das Landgericht Braunschweig hat den 48-Jährigen nun zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat sich nach Auffassung der Richter als gesetzlicher Betreuer der fahrlässigen Tötung des 56-Jährigen schuldig gemacht. "Objektiv haben sie ihn im Stich gelassen", sagte der Richter Ralf-Michael Polomski dem Verurteilten. Der geistig behinderte Mann starb im Februar 2012 bis auf die Knochen abgemagert in der Wohnung seiner Mutter in Salzgitter.

Ein von der 73-Jährigen alarmierter Hausarzt fand den geistig zurückgebliebenen Mann damals tot in seinem Bett und verständigte die Polizei. Vor Gericht offenbarten sich schreckliche Details: Bei einer Körpergröße von über 1,80 Meter wog der 56-Jährige nicht einmal mehr 30 Kilogramm. Sein Zimmer war nach Aussagen der Ermittler verwahrlost und von Kot- und Essensresten verschmutzt, die Kniegelenke des Opfers waren versteift.

56-Jähriger konnte sich nicht selbst ernähren

Wegen eines Hirnschadens hatte der 56-Jährige zu Lebzeiten zwar einzelne Wörter sprechen, sich aber nicht selbst versorgen können. Gutachter gehen davon aus, dass das Opfer über Wochen oder gar Monate an Unterernährung litt. Die Mutter litt an Diabetes und ihre Krankheit verschlimmerte sich. Die 73-jährige war nach Einschätzung der Ermittler deshalb überfordert mit der Pflege ihres Sohnes. Sie musste sich wegen Schuldunfähigkeit nicht vor Gericht verantworten.

"Ein Mensch ist mitten unter uns in Deutschland verhungert. Wer schuld ist, ist schwer zu beurteilen", sagte Polomski. Gesetzlicher Betreuer des Opfers war sein 48-jähriger Bruder. Der Verurteilte ist nach eigener Aussage davon ausgegangen, dass sich die Mutter um den Schwerbehinderten kümmert. Er sei zwar seinen Berichtspflichten nachgekommen und habe regelmäßig Besorgungen für die Familie gemacht, führte der Richter an. "Zum Aufgabenkreis gehört aber auch die Gesundheitsfürsorge."

"Als Betreuer mussten sie mehr tun"

Vier Wochen vor seinem Tod besuchte der 48-Jährige das Opfer zum letzten Mal. Der immer schlechtere Zustand der Mutter und der körperliche Verfall des Bruders hätten dem Mann nach Auffassung des Gerichts auffallen müssen. Wäre der 48-Jährige nur Sohn oder Bruder gewesen, hätte ihn aus Sicht des Gerichts vermutlich keine Schuld getroffen. "Als Betreuer aber mussten sie mehr tun", meinte Polomski. "Ich habe Fehler gemacht und muss das Urteil annehmen", meinte der Verurteilte selbst. "Ich hoffe, dass ich jetzt richtig um meinen Bruder trauern kann."

"Dieser tragische Einzelfall ist kein Beispiel für die Pflegeproblematik", sagte der Leiter der niedersächsischen Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Henning Steinhoff. Dennoch ließen die Zustände von Personen, die von Angehörigen gepflegt werden, seiner Meinung nach immer häufiger zu wünschen übrig. Die Politik müsse deshalb mehr finanzielle Mittel für ambulante Dienste bereitstellen.

DPA
jwi/DPA

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