Der als Mitglied der Sauerlandgruppe verurteilte Terrorhelfer Atilla Selek soll die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Die Einbürgerung Seleks sei wegen arglistiger Täuschung widerrufen worden, sagte die Sprecherin der Stadt Ulm, Marlies Gildehaus, am Dienstag dem DAPD und bestätigte damit einen Bericht des SWR. Der 25-Jährige habe 2005 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren gelaufen sei. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, da Selek Widerspruch gegen die Entscheidung einlegte.
Derzeit werde der Widerspruch vom Regierungspräsidium in Tübingen geprüft, erklärte Gildehaus. Falls der Widerruf rechtens sei, könne Selek vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung klagen. Zu weiteren Einzelheiten wollte sich die Sprecherin nicht äußern, da es sich um ein schwebendes Verfahren handle.
Seleks Anwalt Axel Nagler bestätigte auf DAPD-Anfrage, dass der 25-Jährige Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt habe. Die Argumente für den Entzug der Staatsbürgerschaft seien "an den Haaren herbeigezogen", betonte Nagler. Die Behörde habe von dem Ermittlungsverfahren gewusst.
Offenbar Informationspanne zwischen den Behörden
Hintergrund ist laut SWR offenbar eine Informationspanne zwischen den beteiligten Behörden: So habe Selek bereits 2004 seine Einbürgerung beantragt, woraufhin die Stadt Ulm den Vorgang geprüft und keine Einwände gehabt habe. Parallel habe es beim Landeskriminalamt und Verfassungsschutz mehrere Hinweise über die Nähe Seleks zur Ulmer Islamistenszene sowie ein Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei gegen ihn gegeben. Die Erkenntnisse seien offenbar nicht an das Ausländeramt weitergegeben oder dort bei der Einbürgerung nicht berücksichtigt worden.
Selek wurde 1985 als Sohn türkischer Einwanderer in Ulm geboren und erhielt 2005 die deutsche Staatsbürgerschaft. Er wurde im März dieses Jahres im Zusammenhang mit den gescheiterten Anschlägen der Sauerlandgruppe zu fünf Jahren Haft verurteilt und sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg ein. Anwalt Nagler gab nach eigenen Worten nach der Einlegung des Widerspruchs sein Mandat an eine andere Juristin ab.