Der Vorschlag aus der Union, Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen, stößt bei der Opposition auf Ablehnung. "Die CDU sollte die tatsächlichen Probleme bei Sicherheit und Integration anpacken, statt mit Symboldebatten Millionen von Menschen zu verunsichern", sagte Omid Nouripour, Grünen-Abgeordneter und Vizepräsident des Bundestags, dem stern. Auch die SPD könne diesen Kurs nicht mittragen: "Beide Koalitionspartner sollten aufhören, Linien in den Sand zu ziehen, die für die jeweils andere Partei nicht passierbar sind."
Die Parlamentarische Geschäftsführerin und Migrationsexpertin der Grünen-Fraktion, Filiz Polat, nannte den Vorstoß einen "durchschaubaren und perfiden Versuch, die doppelte Staatsbürgerschaft durch die Hintertür wieder einzukassieren". "Das hat nichts mit Sicherheit zu tun – es ist ein gefährliches Ablenkungsmanöver von ihrer missglückten Stadtbild-Debatte", sagte Polat. "Solche rechtsstaatlich fragwürdigen Forderungen schaden unseren Mitbürger*innen, spalten die Gesellschaft und spielen letztlich nur der AfD in die Hände." Sie gehe davon aus, dass die SPD dem Vorschlag "eine klare Absage" erteile.
Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer und andere Unionspolitiker hatten in der "Bild" gefordert, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach schweren Straftaten den deutschen Pass zu entziehen.
Auch Merz war im Wahlkampf für Doppelpass-Entzug
Auch Friedrich Merz hatte sich im Wahlkampf dafür ausgesprochen. Das Bundesinnenministerium, damals noch von der SPD-Ministerin Nancy Faeser geführt, hatte dem eine Absage erteilt. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit "allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften" wäre mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, sagte ein Sprecher.
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verwies nun auf die aktuelle Rechtslage. "Schon heute gibt es in Ausnahmefällen bei Doppelstaatlern eine Reihe von gesetzlichen Möglichkeiten, eine deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu verlieren", sagte Fiedler, etwa bei Täuschung oder Drohung. "Deutsche Doppelstaatler beispielsweise, die für den sogenannten IS kämpfen, verlieren seit 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer internationalen terroristischen Vereinigung beteiligen." Die genannten Beispiele erforderten "harte kriminalpolitische Antworten", so Fiedler. "Der Entzug der Staatsbürgerschaft hingegen ist hier weder zielführend noch verfassungsrechtlich möglich."