Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
Wer in Deutsc hland eingebürgert werden will, muss seine Identität in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachweisen. Nur wenn er keinen Pass hat und auch keinen bekommen kann, gibt es andere Möglichkeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Dann kann ein Passersatz oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto wie ein Personalausweis oder eine Identitätskarte ausreichen. (Az. 1 C 27.24)