Zum zweiten Mal wurde das Einbürgerungsgesuch von Nancy Holten abgelehnt. Das erste Mal im November 2015 – damals mit 144 zu 48 Stimmen. Im letzten Jahr versuchte es die gebürtige Holländerin dann noch einmal. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. In der Schweiz erlangt nur derjenige Bürgerrecht, der von Gemeinde, Kanton und Bund positiv geprüft wurde. Nancy Holten lebt seit ihrem achten Lebensjahr in der Schweiz und arbeitet als Model und Journalistin. Die heute 42-Jährige ist Veganerin und Tierfreund – für ihre Überzeugungen setzt sie sich auch ein. Und genau hier beginnt das Problem.
Die Schweiz hatte sie bereits vor einigen Jahren aufgemischt, als sie dafür kämpfte, das Kirchengeläut am frühen Morgen abzuschaffen und Ruheabteile im Zug wieder einzuführen. Holten demonstrierte außerdem gegen Tiere im Zirkus, Pferderennen im Aargauer Schachen und gegen das Säulirennen an der Olma, ein Wettrennen mit Schweinen.
Die Schweizer wollen keine unangepasste Veganerin in ihrem Land
Die Schweizer würden Nancy Holten vermutlich als die Unangepasste beschreiben: Sie murrt gegen lieb gewonnene Traditionen, ist geschieden, Mutter von drei Kindern und regelmäßig in den Medien. In den sozialen Netzwerken wird deshalb lautstark über sie geschimpft. Sie sei eine "Hexe", eine "Kuh" und solle dorthin zurück, wo sie hergekommen sei.
Mit welcher Aktion sie das Fass bei den Schweizern zum Überlaufen brachte, ist nicht ganz klar. Aber spätestens als sie wegen der Gesundheit der Tiere die Kuhglocken verbieten wollte, verstanden die Schweizer keinen Spaß mehr. Sie wollen die Tierrechtlerin nicht in ihrem Land haben, obwohl sie sogar den landestypischen Dialekt spricht.
Ihrer Gemeinde Gipf-Oberfrick im Kanton Aargau, in der sie lebt, ist Holten ein Dorn im Auge. Deshalb lehnten die Bürger von Gipf-Oberfrick sie erneut ab. Obwohl die Regierung bereits bestätigt hat, dass Holten zu Unrecht abgewiesen worden ist. Diesmal sogar mit 203 zu 59 Stimmen. Ein noch eindeutigeres Ergebnis. Aufgeben möchte Holten trotzdem noch lange nicht. Jetzt wird die Einbürgerung Sache des Regierungsrats.
