In der Schweiz dürfen Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen bald nur noch in wenigen Ausnahmefällen in ihr Heimatland oder andere Staaten reisen. Die Regierung bereitet nach einem Parlamentsbeschluss eine Änderung der Verordnungen vor, wie sie in Bern mitteilte.
In Deutschland gilt diese Regel in Bezug auf Heimatreisen auch: Sie sind bei dem genannten Personenkreis nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Gründe können etwa Not- oder Todesfälle von Angehörigen sein. In der Schweiz soll das Reiseverbot mit wenigen Ausnahmen aber auch für Reisen in Drittländer gelten.
UNHCR kritisiert Reiseverbot für Asylsuchende in der Schweiz
Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die infolge der russischen Invasion vorübergehend aufgenommen wurden, gelten andere Beschränkungen. Sie dürfen sich künftig 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine aufhalten. Die neuen Verordnungen sollen im kommenden Jahr in Kraft treten.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hat die geplanten Einschränkungen für vorläufig Aufgenommene als unverhältnismäßig kritisiert. Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten.