Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällt am Dienstag seine endgültige Entscheidung über die Beschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen. Der rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte 35-jährige Täter will eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und seines Rechts auf ein faires Verfahren erreichen. Er beruft sich auf die Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Eine Kammer des Gerichtshofs hatte die Beschwerde am 30. Juni 2008 abgewiesen. Auf Antrag Gäfgens wurde der Fall danach an die Große Kammer verwiesen. Falls er Recht bekäme, könnte er Schadenersatz erhalten und ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen.
Der damalige Jura-Student tötete den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler am 27. September 2002 in Frankfurt und erpresste eine Million Euro von der Familie. Er wurde drei Tage später festgenommen. Weil er über den Verbleib des entführten Jungen falsche Angaben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, drohten Kripo-Beamte Gäfgen Misshandlungen an. Daraufhin verriet der Tatverdächtige das Versteck. Der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und ein Hauptkommissar wurden Ende 2004 wegen der Folterandrohung verurteilt.
Gäfgen hatte in der Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht zwar ein neues Geständnis abgelegt, nachdem die Strafkammer alle seine bis dahin gemachten Aussagen als nicht verwertbar eingestuft hatte. Das Urteil vom 27. Juli 2003 stützt das Gericht auf das Geständnis, aber auch auf Beweismittel, die infolge der erpressten Aussagen gefunden wurden. Darin sieht Gäfgen einen Verstoß gegen sein Recht auf ein faires Verfahren.