Erster Prozess im Fall Brunner "Mindestens einen Schüler mit der Faust geschlagen"

Wegen des tödlichen Angriffs auf den Manager Dominik Brunner muss sich ein erster Jugendlicher vor Gericht verantworten.

Vor dem Münchner Amtsgericht hat am Dienstag der erste Prozess im Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke auf den Manager Dominik Brunner vor rund sieben Monaten begonnen. Verantworten muss sich ein Freund der beiden mutmaßlichen Mörder. Der damals 17-jährige Christoph T. ist wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter räuberischer Erpressung angeklagt. Das Urteil in dem nichtöffentlichen Prozess wurde einer Gerichtssprecherin zufolge am Nachmittag erwartet.

Christoph T. soll an einem Übergriff auf vier Kinder in einer S-Bahn beteiligt gewesen sein, der dem tödlichen Angriff auf Brunner vorausging. Er war aber nicht mehr dabei, als seine beiden Freunde Brunner wenig später am Bahnhof Solln zu Tode prügelten, weil sich dieser zuvor schützend vor die Kinder gestellt hatte. Der brutale Tod Brunners hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über Jugendgewalt ausgelöst. Der Prozess gegen die damals 17 und 18 Jahre alten mutmaßlichen Mörder Markus S. und Sebastian L. soll im Sommer beginnen. Einen genauen Termin dafür gibt es bislang nicht.

Als Zeugen sind zwei junge Leute aus der Schüler-Gruppe und eine Passantin geladen. Zudem sollen zwei Sachverständige aussagen, der Psychiater Franz Joseph Freisleder und ein Sachverständiger für Alkohol und Drogen vom Institut für Rechtsmedizin.

Der Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte, begann wie viele Rangeleien: Die drei beschuldigten Jugendlichen wollten von den 13 bis 15 Jahre alten Schülern 15 Euro. Christoph soll mindestens einen Schüler mit der Faust geschlagen haben. Zudem soll er seine Freunde angestachelt haben - dann stieg er selbst aber in eine andere S-Bahn.

Als er von der Festnahme seiner Freunde erfuhr, schrieb er in einem Internetforum: "Schießt alle Bullen tot und holt den Basti und Markus raus." Er muss sich deshalb auch wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verantworten, außerdem wegen Drogenbesitzes. Seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ist Christoph in therapeutischer Behandlung außerhalb Münchens.

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DPA/AFP

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