Fall Jessica Vater hat Gehirnschaden

Das Landgericht Hamburg wird heute das Urteil im Fall Jessica sprechen. Die Siebenjährige war qualvoll in einem dunklen Zimmer verhungert. Die Verteidiger ihrer Eltern versuchten, die unfassliche Tat zumindest in Ansätzen zu erklären.

Knapp acht Monate nach dem Hungertod der kleinen Jessica will das Hamburger Landgericht am Freitag das Urteil gegen die Eltern des Mädchens verkünden. Die Anklage wirft der 36-jährigen Mutter und dem 50-jährigen Vater Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Staatsanwalt Bernd Mauruschat hat lebenslange Haftstrafen, die Verteidiger maximal 15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Jessica hatte in einem verwahrlosten, dunklen und kalten Zimmer einer Hochauswohnung unbemerkt von Nachbarn und Behörden ein kaum vorstellbares Martyrium erlitten. Als die Siebenjährige am 1. März an erbrochenem Speiseberei erstickte, wog sie so viel wie ein zweijähriges Kind. Laut Anklage hatten die Eltern Jessica über Jahre "gröblichst vernachlässigt, so dass diese sich weder körperlich noch geistig auch nur ansatzweise altersgerecht entwickeln konnte." Der Staatsanwalt wirft den Angeklagten vor, ihre Tochter vorsätzlich gequält und getötet zu haben. "Es kam ihnen darauf an, ihre Ruhe zu haben", sagt er.

Hirnschaden durch Alkoholmissbrauch

Der Verteidiger der Mutter, Manfred Getzmann, wollte in seinem Plädoyer "kein Verständnis für das erreichen, wofür es kein Verständnis gibt". Als eine mögliche Erklärung für die Tat nannte er die schlimme Kindheit seiner Mandantin mit einer trinkenden Mutter, Schlägen, Hunger und Inzest. Die Anwältin des Vaters machte in ihrem Schlussvortrag eine verminderte Schuldfähigkeit für den 50-Jährigen geltend. Er habe wegen eines Hirnschadens und Alkoholmissbrauchs eine extrem passive Persönlichkeit und als Folge daraus "das Ausmaß der Katastrophe nicht erkannt."

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