Der mutmaßliche Peiniger der neunjährigen Kassandra bleibt in Untersuchungshaft. Das Landgericht Wuppertal verwarf am Montag eine Haftbeschwerde der Anwältin des verhaltensauffälligen 14-Jährigen als unbegründet. Auf der Grundlage des vorliegenden Beweismaterials habe die zuständige Strafkammer den dringenden Tatverdacht des versuchten Mordes bejaht, teilte das Gericht mit.
Auch die strengen Voraussetzungen der Untersuchungshaft für Jugendliche seien erfüllt. Der 14-Jährige wird verdächtigt, Kassandra brutal misshandelt und lebensgefährlich verletzt in einen Kanalschacht geworfen zu haben. Der Junge hatte das mehrfach bestritten. Zu den Gründen der Entscheidung wollten sich weder Gericht noch Staatsanwaltschaft äußern. Die Hamburger Verteidigerin des 14- Jährigen, Astrid Denecke, kündigte auf dpa-Anfrage an, gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen. Kassandra war vor fünf Wochen mit lebensgefährlichen Verletzungen von einem Spürhund in einem Kanalschacht in Velbert bei Essen entdeckt worden. Ihr Peiniger hatte den Schacht mit dem schweren Deckel wieder verschlossen. Die Ermittler sehen den Förderschüler durch Faserspuren sowie Zeugenaussagen schwer belastet. Faserspuren waren an Kassandras Jacke entdeckt worden, die laut Analyse mit denen seines Pullovers übereinstimmen. Zeugen hatten ihn außerdem zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts gesehen.
Anwältin Denecke hatte kritisiert, dass die Beweislage keine Haft rechtfertige. Die Faserspuren seien lediglich materialgleich. An der Plastiktüte, in der Kassandras Jacke gefunden wurde, gebe es zudem Fingerspuren, die nicht von dem 14-Jährigen stammten.