Der Inzest-Fall von St. Pölten wird in einem sogenannten Geschworenenprozess verhandelt. Das bedeutet, dass allein die Geschworenen über die Frage der Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden. Im Fall Fritzl sitzen auf der Geschworenenbank vier Frauen und vier Männer. Darüber hinaus wurden vier Ersatzgeschworene vereidigt, die auch bei dem Verfahren anwesend sind.
Im Falle eines Schuldspruchs entscheiden die Geschworenen gemeinsam mit dem Schwurgerichtshof über die Höhe der zu verhängenden Strafe.
Eine Richterin hat den Vorsitz
Dieser Schwurgerichtshof besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichtern. Im Prozess gegen Josef Fritzl leitet die Richterin Andrea Humer die Verhandlung.