Österreich 23-Jährige fälscht Dutzende PCR-Testzertfikate: "Ich habe überhaupt nicht geglaubt, dass es Corona gibt"

Digitaler Testnachweis auf einem Handy
Weil sie Corona-Testzertifikate fälschte, wurde eine 23-Jährige zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt (Symbolbild)
© Armin Weigel/ / Picture Alliance
Eine 23-jährige Österreicherin soll etliche PCR-Testzertifikate für sich und andere Personen gefälscht haben. Nun hat sie ein Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mithilfe eines Bildbearbeitungsprogramms soll eine Österreicherin über 100 elektronische PCR-Testzertifikate gefälscht und über Whatsapp anderen Personen zur Verfügung gestellt haben. Das warf die Staatsanwaltschaft einer 23-Jährigen vor. Vor Gericht bekannte sie sich dazu schuldig, etwa 40 Fälschungen zwischen dem zwischen 9. Juni und 16. Oktober 2021 angefertigt zu haben, indem sie Datum, Namen und Geburtsdatum auf einem Screenshot veränderte. Das Landesgericht St. Pölten verurteilte sie am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Das berichteten mehrere österreichische Medien.

"[Ich hatte] nicht nachgedacht, was auf mich zukommen wird, wenn ich das mache", sagte die Angeklagte. "Das hat mir mal jemand gezeigt, und dann habe ich es selber gemacht." Ob die Personen, für die sie Nachweise anfertigte, corona-positiv waren, soll sie laut eigener Angabe nicht hinterfragt haben. Manche ihrer Abnehmer soll sie nicht mal gekannt haben, sondern lediglich ihre Namen via WhatsApp geschickt bekommen haben. Geld oder andere Leistungen habe sie dafür nicht erhalten. "Ich habe gar nichts bekommen", sagte die 23-Jährige vor Gericht.

Gefälschte Corona-Zertifikate: "Das war uns zu heiß"

"Ich habe zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht geglaubt, dass es Corona gibt. Geglaubt habe ich erst daran, als ich es selbst gehabt habe", sagte sie. Für sich selbst soll sie rund zehn Zertifikate angefertigt haben und bei Lokalbesuchen vorgezeigt haben.

Mehrere Zeugen sagten vor Gericht aus. Ein 22-Jähriger erzählte, er habe im Oktober mit Freunden ein Lokal besuchen wollen, das auch von Geimpften negative Tests verlangte. Daraufhin hätten die Freunde der Angeklagten ihre jeweiligen Daten geschickt und mehrere gefälschte negative Testzertifikate erhalten. Die Zertifikate sollen sie aber nicht verwendet haben. "Das war uns zu heiß", sagte er. Ebenso berichtete ein weiterer Zeuge: "Uns ist das ein bisschen zu steil geworden, weil es ja doch eine Straftat ist." Daher hätten sie gefälschten Zertifikate gelöscht und wären in ein anderes Lokal gefahren, in dem Geimpfte keinen zusätzlichen Testnachweis benötigten. 

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© Thomas Frey / DPA
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Keine "vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten"

Laut Gericht war keine der Personen, die gefälschte Nachweise erhalten hatten, in dem Testzeitraum an Corona erkrankt. Daher wurde der Anklagevorwurf der "vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" fallen gelassen. Die Richterin begründete dies damit, dass es sich im Allgemeinen bei dem Vorwurf um ein "abstraktes Gefährdungsdelikt" handle, bei dem die Tat eine konkrete Infektionsgefahr darstellen müsse. Dies war in diesem Fall nicht zweifelsfrei nachweisbar.

Die 23-Jährige war am Abend des 16. Oktober 2021 erwischt und von der Polizei vernommen worden. Auf ihrem Handy stellten die Beamten zahlreiche Screenshots von gefälschten Testzertifikaten sicher.

Quellen: ORF, Kurier

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