Eine Sozialarbeiterin soll wegen Vernachlässigung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit dem Tod des Babys Lara Mia in Hamburg zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die 59-Jährige ist wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt. Die Sozialarbeiterin soll nicht eingegriffen haben, als sie die schlechte Versorgung des Babys durch die Mutter bemerkte, wie es in der Anklage hieß. Zum Prozessbeginn am Dienstag hatte sie sich krankgemeldet. Das Gericht plant eine Geldstrafe von 2.700 Euro.
Lara Mia wurde am 11. März 2009 im Alter von neun Monaten tot in der Wohnung der damals 18-jährigen Mutter und ihres Freundes gefunden. Sie wog nur 4,8 Kilogramm - halb so viel wie für ein Kind in dem Alter üblich. Das Paar hatte seine Tochter nicht ordentlich mit Essen und Trinken versorgt. Die genaue Todesursache konnten Rechtsmediziner nicht mehr klären.
Gericht will Strafbefehl
Das Landgericht Hamburg verurteilte im Juli die Mutter und den Stiefvater zu Bewährungsstrafen. Die 19-jährige Mutter erhielt zwei Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht sowie Misshandlung Schutzbefohlener. Der 22-jährige Ex-Lebensgefährte, der nicht der leibliche Vater des Mädchens war, wurde zu neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Sozialarbeiterin ist nach Aussage ihres Anwaltes seit dem Tod des Mädchen wegen "akuter Belastungssymptome" krankgeschrieben. Der Anwalt ließ offen, ob die Frau den vom Gericht angekündigten Strafbefehl annehmen wird.