Jörg Kachelmann bleibt in Untersuchungshaft. Das Landgericht Mannheim lehnte es am Donnerstag ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer TV-Wettermann aufzuheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend verdächtig, seine ehemalige Geliebte vergewaltigt zu haben, erklärte das Gericht. Die Einlassungen Kachelmanns seien wenig plausibel. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers wird von der Kammer dagegen nach wie vor als glaubhaft eingestuft.
Der Schweizer Kachelmann, der die Tat bestreitet, sitzt seit mehr als drei Monaten im Gefängnis. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen. Nachdem das Landgericht die Beschwerde zurückgewiesen hat, muss es den Fall nun innerhalb von drei Tagen dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen.
Zuvor hatte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock einen Antrag auf Haftprüfung, über den am Freitag verhandelt werden sollte, zurückgezogen. weil das Gericht im Prüfungstermin nicht die Sachverständigen und das mutmaßliche Opfer habe anhören wollen.
Verteidigung kritisiert "Justizskandal"
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der gefährlichen Körperverletzung. Demnach soll der Moderator Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt haben. Kachelmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Er war am 20. März auf dem Rückweg von den Olympischen Winterspielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.
Birkenstock erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Er bezeichnete den Fall als "Justizskandal". "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", heißt es in einer Presseerklärung. Birkenstock äußerte den Verdacht, die Mannheimer Justiz "schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".
Über den Aussagegehalt der Gutachten herrscht Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten heißt es, dass die Aussagen der Geschädigten im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt würden. Diese Beurteilung basiere jedoch nicht auf dem vollständigen Text, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.